Übersichtspläne
Konzepte
Der Rat der Stadt Fröndenberg/Ruhr hat in seiner Sitzung am 24.04.2024 das Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Damit bildet das Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept in Fröndenberg/Ruhr künftig eine unverzichtbare Grundlage für die Beurteilung und Abwägung von Einzelhandelsvorhaben und zur Steuerung des Einzelhandels im Rahmen der Stadtplanung und -entwicklung. Die Erarbeitung des Konzeptes erfolgte durch die Dr. Donato Acocella Stadt- und Regionalentwicklung GmbH in einem breit angelegten Beteiligungs- und Kommunikationsprozess.
Ansprechpartner
Frau Teubner
Frau Korte
Mit dem Verkehrsentwicklungsplan 2030 werden die strategischen Grundsätze und Leitlinien der zukünftigen Verkehrsentwicklung in der Stadt für die nächsten 10 bis 15 Jahre festgelegt. Der VEP legt die Ziele und Strategien der zukünftigen Verkehrsentwicklung fest und schlägt konkrete Maßnahmen vor. Er dient den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung als Handlungsrahmen und Zielvorgabe. Der neue Plan wurde Verkehrsmittel übergreifend angelegt und stellt ein integriertes, strategisches und abgestimmtes Konzept für die zukünftige Mobilitätsentwicklung der Stadt Fröndenberg dar.
Verkehrsmittelübergreifend und integriert bedeutet, dass alle Verkehrsmittel - also Pkw- und Wirtschaftsverkehr, Fuß, Fahrrad, Bus und Bahn – betrachtet wurden und zwar nicht nur für sich allein gestellt, sondern im Gesamtzusammenhang des Verkehrsgeschehens in der Stadt. Die Mobilitätsbedürfnisse aller Personengruppen, die Wechselwirkungen mit Stadtentwicklung und Umwelt sowie eine stadtverträgliche Abwicklung des Verkehrs stehen dabei im Vordergrund.
Aufbauend auf den Bestandsanalysen entwarf das beauftragte Gutachterbüro (Planersocietät aus Dortmund) in enger Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung eine Mobilitätsstrategie für die zukünftige Verkehrsplanung und entwickelte Handlungskonzepte und konkrete Maßnahmenvorschläge. Insgesamt soll mit dem VEP für die Stadt Fröndenberg eine ganzheitliche, verkehrspolitische Strategie entwickelt werden, die sowohl Aspekte der Stadt- und Umweltverträglichkeit, der Verkehrssicherheit als auch der Zugänglichkeit und Erreichbarkeit berücksichtigt. Mehrere Netz- und Planfälle wurden anhand eines Verkehrsmodells berechnet und überprüft. Darin einbezogen und auf ihre verkehrliche Relevanz überprüft wurden ebenfalls veränderte demografische Rahmenbedingungen mit denen die Stadt in naher Zukunft konfrontiert werden wird. Gleichzeitig wurden die diskutierten Maßnahmen konkret auf ihre Verträglichkeit, Verkehrslenkung und Umsetzbarkeit hin untersucht. Auch Umweltaspekte des Verkehrs und die Wirkungsanalyse der Maßnahmen fanden Berücksichtigung.
Der VEP wurde in einer dialogorientierten Vorgehensweise erarbeitet. Das bedeutet, dass alle Interessierten zunächst bei der Bestandsanalyse direkt beteiligt wurden und sich in einer Bürgerveranstaltung einbringen konnten. Denn die Bürgerinnen und Bürger kennen sich am besten in Ihrer Stadt aus, sind täglich ein Teil des Verkehrs in Fröndenberg und wissen genau, wo es noch hakt oder bereits gut läuft.
Die Bürgerbeteiligung zur Bestandsanalyse wurde bereits im Juni 2014 durchgeführt und ausgewertet. Im Rahmen dieser Abendveranstaltung stellten die Gutachter erste Ergebnisse der Bestandsanalysen und das weitere Vorgehen zur Entwicklung des VEP vor. Im Anschluss daran konnten die Teilnehmenden aktiv ihre Meinung in den Prozess einbringen. An verschiedenen Ständen zu den Themen Kfz-, Rad- und Fußverkehr wurde den Teilnehmenden die Gelegenheit gegeben, eigene Ideen, Potenziale sowie konkrete Konflikt- und Problempunkte oder Themen zu benennen, die dann im weiteren Verlauf von den Planern untersucht und eingearbeitet wurden.
In der Ausschusssitzung am 10. Februar 2015 stellten die Gutachter die Prognosen und Ziele zur zukünftigen Entwicklung des Verkehrs in Fröndenberg vor. Diese wurden auf Grundlage des Verkehrsmodells und der Bestandsanalysen entwickelt. In Zukunft soll der Verkehr vor allem nachhaltiger gestaltet werden.
Analyse- und Maßnahmenbericht 1
Analyse- und Maßnahmenbericht 2
Ansprechpartner
Innenstädte haben als Zentren der Stadt wichtige Funktionen für Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen. Sie dienen dem Wohnen und als Platz für Handel, Dienstleitung, Gastronomie und Freizeitgestaltung. Außerdem bilden sie das Aushängeschild einer Stadt. Das Bild, das eine Stadt nach außen trägt, wird maßgeblich von der Gestaltung und Funktionalität ihrer Innenstadt geprägt.
Im Laufe der Zeit haben sich Innenstädte an die sich stetig wandelnden demografischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Ansprüche von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gewerbetreibenden an die Nutzung und Gestaltung von Innenstädten ändern sich. Neue Themen wie Barrierefreiheit und Erreichbarkeit rücken in den Fokus der Öffentlichkeit. Diesen Herausforderungen gilt es zu begegnen und gleichzeitig sind die grundlegenden Funktionen der Innenstadt als Wohn- und Einkaufsort zu erhalten. Um den Prozess der Innenstadtentwicklung aktiv beeinflussen zu können, bedarf es einer konzeptionell ausgerichteten Planung mit klaren Zielvorstellungen und Handlungsansätzen.
Das Integrierte Handlungskonzept Innenstadt Fröndenberg/Ruhr (IHK) stellt den Handlungsleitfaden für die zukünftige Entwicklung der Fröndenberger Innenstadt dar, der vorangegangene Entwicklungen aufgreift und auf Basis aktueller Bestandsanalysen und unter Beteiligung der Fröndenberger Bürgerinnen und Bürger sowie der Lokalpolitik erarbeitet wurde. Das IHK betrachtet dabei den innerstädtischen Raum in seiner Gesamtheit und strebt eine möglichst umfassende Weiterentwicklung der vorhandenen Strukturen durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen an.
Das IHK wurde vom Rat der Stadt Fröndenberg/Ruhr in der Sitzung am 02. November 2016 beschlossen. Nach Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ soll mit der Umsetzung der im IHK vorgeschlagenen Maßnahmen begonnen werden.
Weitere Informationen
Integriertes Handlungskonzept Innenstadt Fröndenberg/Ruhr
Ansprechpartner
Frau Teubner
Die Stadt Fröndenberg/Ruhr hat sich das Ziel gesetzt, die vorhandenen Potenziale für PV auf Freiflächen zu analysieren, damit verbunden den Ausbau der Photovoltaik auf der Freifläche im Rahmen eines strukturierten Ansatzes voranzutreiben und die Flächennachfrage von Interessierten zu lenken und zu bedienen. Diese Maßgabe dient dem weitergehenden Ziel, die CO2-Emissionen Fröndenberg zu reduzieren sowie eine ganzjährige Versorgung der Bevölkerung in Fröndenberg mit Erneuerbaren Energien zu gewährleisten.
Aus diesem Grund hat die Stadt Fröndenberg/Ruhr die Erstellung einer Freiflächenpotenzialanalyse beauftragt, um im Rahmen eines gesamträumlichen Entwicklungskonzepts einen strategischen Ansatz bei der räumlichen Verortung dieser Flächenbedarfe zu verfolgen.
Konzept Freiflächensolarenergieanlagen
Übersichtsplan Vorzugsvariante
Übersichtsplan Netzanschlussvariante
Fachpläne
Aufgrund der klimatischen Veränderungen sind Starkregenereignisse immer mehr in den Fokus gerückt. Die Stadt Fröndenberg/Ruhr hat daher ein Fachbüro mit der Erstellung eines Starkregenrisikomanagementkonzepts für das Stadtgebiet Fröndenberg/Ruhr beauftragt. Im Zuge dessen sind Starkregengefahrenkarten für verschiedene Niederschlagsszenarien erstellt worden, die hier eingesehen werden können:
- Szenario 1: die Starkregengefahrenkarten des Szenario 1 berücksichtigen ein seltenes Regenereignis mit einer Intensität, die statistisch einmal in 30 Jahren erreicht wird.
- Szenario 2: die Starkregengefahrenkarten des Szenario 2 berücksichtigen ein außergewöhnliches Regenereignis mit einer Intensität, die statistisch einmal in 100 Jahren erreicht wird.
- Szenario 3: die Starkregengefahrenkarten des Szenario 3 berücksichtigen ein extremes Regenereignis mit einer Regenmenge von 90 mm innerhalb von einer Stunde.
Im nächsten Schritt führt das beauftragte Fachbüro nun eine Risikoanalyse durch, in der starkregengefährdete kritische Infrastrukturen ermittelt und die Schadenspotentiale bewertet werden. Anschließend wird ein Handlungskonzept erstellt, das die Vorsorgebausteine Informationsvorsorge, Kommunale Flächenvorsorge sowie die Konzeption kommunaler baulicher Maßnahmen enthält. Im Rahmen der Erstellung des Handlungskonzeptes werden verschiedene Workshops stattfinden, u.a. auch unter Beteiligung der Öffentlichkeit.
Die Europäische Kommission hat den Umgebungslärm als eines der größten Umweltprobleme in Europa bezeichnet. Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG wird das Ziel eines europaweiten Konzeptes zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verfolgt. Hierzu sollen die Gemeinden auf Grundlage von Lärmkarten Lärmaktionspläne aufstellen. Die Ergebnisse der Lärmausbreitungsberechnungen sind unter www.umgebungslaerm.nrw.de veröffentlicht worden.
Für die Stadt Fröndenberg/Ruhr sind der Straßen- sowie Schienenverkehr die maßgeblichen Lärmquellen. Der Schwellenwerte für den Straßenverkehr für Bundesfernstraßen, Landesstraßen oder sonstigen grenzüberschreitenden Straßen liegt gem. § 47 b BImSchG bei mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr. Der Schwellenwert für den Schienenverkehr liegt gem. § 47 b BImSchG bei mehr als 30.000 Zügen/Jahr. In der Stadt Fröndenberg/Ruhr werden diese Werte an der A44, B233 (Unnaer Straße), L679 (Mendener Straße) sowie L673 (Von-Tirpitz-Straße u. Unionstraße) und einem Schienenabschnitt am Fröndenberger Bahnhof überschritten.
Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan Stufe 4
Nachdem in den Jahren 2009, 2014 sowie 2018 Lärmaktionspläne aufgestellt wurden, sind die Kommunen zum vierten Mal verpflichtet die Lärmaktionsplanung anhand der Lärmkartierungen entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie durchzuführen. Der Rat der Stadt Fröndenberg/Ruhr hat in seiner Sitzung am 13.12.2023 beschlossen, den Lärmaktionsplan der Stufe 4 für das Stadtgebiet Fröndenberg/Ruhr aufzustellen und den Lärmaktionsplan für die Dauer eines Monats auszulegen. Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt in der Zeit vom 29. Januar 2024 bis einschließlich 01. März 2024 im Fachbereich 3/Planen, Bauen Ruhrstraße 9 in 58730 Fröndenberg/Ruhr (Verwaltungsgebäude II) im Zimmer 21 während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung zur Einsichtnahme aus.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans der Stufe 4 und der dazugehörige Anhang 1 können unter den Links eingesehen werden. Die Lärmkartierungen der Stufe 4 für den 24-Stunden-Tag-Zeitraum (LDEN) und den Zeitraum Nacht (LNGT) können ebenfalls eingesehen werden.
Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen zum Entwurf des Lärmaktionsplans Stufe 4 sind bis zum Ende der öffentlichen Auslegung per E-Mail (Stadt@Froendenberg.de), per Post, per Fax (02373 976-119) oder zur Niederschrift zu richten an die Stadt Fröndenberg/Ruhr, Bahnhofstraße 2 in 58730 Fröndenberg/Ruhr.
Lärmaktionsplan Stufe 3
In Fröndenberg/Ruhr wurden für den Lärmaktionsplan Stufe 3 nach dem EU-weit einheitlichen Untersuchungsraster und Rechenmodell in der durch das Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) durchgeführten Lärmkartierung an 84 Wohnungen Lärmprobleme, verursacht durch Hauptverkehrsstraßen, ermittelt. Hauptlärmquelle im Stadtgebiet ist dabei die B233 (Unnaer Straße). Entlang der Schienenwege im Stadtgebiet sind nach Kartierungen des Eisenbahnbundesamtes (EBA) 10 Fröndenberger Bürgerinnen und Bürger während der Zeit von 22- 6 Uhr von Lärmbelastung durch Schienenverkehr betroffen. Zuständig für den Lärmaktionsplan an den betroffenen Schienenwegen ist das Eisenbahnbundesamt.
Der Lärmaktionsplan Stufe 3 bewertet die aktuelle Lärmsituation im Stadtgebiet und gibt betroffenen Bürgern Hinweise zur Beantragung von Lärmschutzmaßnahmen. Weil die Lärmbelastung im Stadtgebiet nur von Straßen ausgeht, die in der Baulast des Bundes (A 44, B 233) oder des Landes NRW (L 679) liegen, sind die entsprechenden Stellen (Landesbetrieb Straßenbau (Straßen.NRW) als Baulastträger) für Lärmschutzmaßnahmen zuständig. Daher erfolgen seitens der Stadt folgende Maßnahmen:
- Die Stadt Fröndenberg/Ruhr unterstützt die betroffenen Bürgerinnen und Bürger bei der Beantragung von Lärmschutzmaßnahmen beim Straßenbaulastträger
- Die Stadt Fröndenberg/Ruhr weist Straßen.NRW auf die weiterhin bestehende Lärmsituation an der B 233 hin
Der Lärmaktionsplan Stufe 3 kann hier eingesehen werden. Die Lärmkartierungen für den 24h-Zeitraum und den Nachtzeitraum (22 Uhr - 06 Uhr) können ebenfalls eingesehen werden.
Broschüre "Besser leben mit weniger Lärm"
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Broschüre "Besser leben mit weniger Lärm" überarbeitet. Die Broschüre gibt Informationen und konkrete Tipps rund um einen besseren Lärmschutz im Alltag und kann hier heruntergeladen werden.
Ansprechpartner
Frau Teubner
Zone I – Fassungsbereich
Schutz der Trinkwassergewinnungsanlagen und ihrer unmittelbaren Umgebung vor jeglichen Verunreinigungen und Beeinträchtigungen.
Zone II – Engere Schutzzone
Schutz vor Verunreinigungen durch pathogene Mikroorganismen (zum Beispiel Bakterien, Viren und Wurmeier), die bei geringer Fließdauer und -strecke zur Trinkwassergewinnungsanlage gefährlich sind.
Zone III – Weitere Schutzzone
Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen, insbesondere vor nicht oder nur schwer abbaubaren chemischen oder radioaktiven Verunreinigungen.