Gemäß § 7 Abs. 1 und 3 Gemeindordnung Nordrhein-Westfalen hat die Stadt Fröndenberg/Ruhr ihre Angelegenheiten durch Satzungen zu Regeln und eine Hauptsatzung zu erlassen. 

Darüber hinaus sind hier alle Satzungen und Benutzungsordnungen über den Rat, die allgemeine Gebührensatzung und der Gleichstellungsplan zu finden. 

Hier sind alle Satzungen über die Erhebung von Gebühren und Beiträgen, die sich im Zusammenhang mit dem Wohnen und Leben in der Stadt Fröndenberg/Ruhr befinden. Dazu zählen beispielsweise die Abfallentsorgung und die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an straßenbaulichen Maßnahmen.

Gemäß § 78 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen hat die Stadt Fröndenberg/Ruhr für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung aufzustellen.

Zusätzlich sind hier die Satzungen zur Hunde-, Wettbüro- und Vergnügungssteuer zu finden. Außerdem findet sich die Satzung über die Hebesätze zur Grund- und Gewerbesteuer.

Gemäß § 8 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sind alle Bürgerinnen und Bürger berechtigt, die öffentlichen Einrichtungen der Stadt Fröndenberg/Ruhr zu nutzen. Zur Regelung der Nutzung werden Satzungen erlassen (vgl. dazu § 7 GO NRW).

Hier sind alle Satzungen über die Erhebung von Gebühren und Beiträgen, die sich im Zusammenhang mit dem Thema Schule in der Stadt Fröndenberg/Ruhr befinden. 

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