Straßenreinigung & Winterdienst
Straßenreinigung:
Im Straßenverzeichnis der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Fröndenberg ist festgelegt, welche Straßen im Auftrag der Stadt Fröndenberg/Ruhr gereinigt werden und in welchen Straßen die Reinigung auf die Anlieger übertragen worden ist.
Die Reinigung von Gehwegen und Bürgersteigen ist grundsätzlich auf die Anlieger/innen übertragen.
Art und Umfang der Reinigungspflichten der Grundstückseigentümer/innen bzw. Anlieger/innen können der Straßenreinigungssatzung (Ortsrecht) entnommen werden.
Winterdienst:
Auf Straßen und Fußgängerzonen die im Auftrag der Stadt gereinigt werden, wird auch der Winterdienst durch die Stadt Fröndenberg übernommen.
Auf Gehwegen und Bürgersteigen, sowie auf Straßen bei denen die Reinigung auf die Anlieger übertragen worden ist, obliegt der Winterdienst den Anliegern. Dabei ist folgendes zubeachten:
- Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite (mindestens 1 m) vom Schnee freizuhalten. Bei Eis- und Schneeglätte sind die Wege außerdem abzustreuen - vorrangig mit umweltfreundlichen abstumpfenden Mitteln.
- Die Verwendung von Salz oder anderen auftauenden Stoffen ist nur erlaubt in klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen) bei denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine ausreichende Wirkung zu erzielen ist und an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen oder starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken.
- Bei Schneefall oder Glätte zwischen 07:00 - 20:00 Uhr muss unverzüglich nach Ende des Niederschlags bzw. nach Entstehen der Glättebildung geräumt oder gestreut werden. Nach 20:00 Uhr gefallender Schnee bzw. entstandene Glätte müssen werktags bis 07:00 Uhr sowie sonn- und feiertags bis 8:30 Uhr beseitigt werden.