Immobilien
Die Immobilienabteilung ist zuständig für die Verwaltung der städtischen Immobilien.
Hierzu gehört insbesondere:
die Veräußerung von Grundstücken
der Erwerb und Anmietung von Grundstücken für kommunale Zwecke
die Vermietung und Verpachtung von städtischen Grundstücken
die Sicherung von Rechten an Grundstücken und Abwicklung von Gestattungsverträgen