Kulturförderung

Die Stadt Fröndenberg/Ruhr sieht in der Förderung des kulturellen Lebens eine wichtige kommunale Aufgabe. Daher unterstützt die Stadt Fröndenberg/Ruhr kulturelle Vereinigungen und Einzelpersonen im Rahmen der bereitgestellten Finanzmittel. Die Förderung stellt eine freiwillige öffentliche Leistung der Stadt Fröndenberg/Ruhr dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Die aktuellen Kulturförderrichtlinien der Stadt Fröndenberg/Ruhr können Sie hier einsehen.


Die als förderwürdig anerkannten Vereinigungen und Einzelpersonen können im Rahmen der Kulturförderrichtlinien der Stadt Fröndenberg/Ruhr eine Grund-, Projekt-, Sachkosten- und Mietkostenförderung beantragen.

Die Förderung von Projekten, Veranstaltungen und Sachkosten erfolgt grundsätzlich nachrangig.
Daher ist eine Förderung von Projekten ausgeschlossen, sofern Projekte bereits durch andere Institutionen oder durch Spenden (auch der Stadt Fröndenberg/Ruhr) bezuschusst werden.  

Die Anträge auf Grund-, Projekt- und Sachkostenförderung müssen schriftlich bis zum 31.12. des Vorjahres beantragt werden.
Anträge auf Gewährung von Mietkostenzuschüsse für die Nutzung der Kulturschmiede sind spätestens bis zum 31.10. eines Jahres einzureichen.

Die folgenden Anträge werden zu gegebener Zeit hier eingestellt:

- Antrag Grundförderung
- Antrag Projektförderung
- Antrag Sachkostenförderung
- Antrag Mietkostenförderung

Kontakt

Herr Tillmann

×