Die Bürgermeisterin der Stadt Fröndenberg, Sabina Müller, hat am 14. Januar 2025 mit dem Vorstand des Ruhrverbands, Prof. Norbert Jardin, Christoph Gerbersmann und Carolin-Beate Fieback, eine Begleitvereinbarung zur Übernahme der Gewässerunterhaltungspflicht unterzeichnet. Damit ist der Ruhrverband ab sofort zuständig für die Unterhaltung von rund 43 Fließgewässerkilometern auf dem Stadtgebiet von Fröndenberg. Von der Übernahme der Gewässerunterhaltungspflicht ausgenommen ist die Ruhr, die 14,7 Kilometer auf Fröndenberger Gebiet zurücklegt. Sie bleibt als Gewässer erster Ordnung wie bisher in der Unterhaltungspflicht des Landes NRW. Auch die Gewässer im Einzugsgebiet der Lippe, die innerhalb der Stadtgrenzen verlaufen, sind nicht Teil der Übernahme und werden auch zukünftig nicht durch den Ruhrverband unterhalten.
Der Rat der Stadt Fröndenberg hat im Juli 2024 der Übernahme der Gewässerunterhaltung durch den Ruhrverband einstimmig zugestimmt. Im Dezember 2024 folgte die Zustimmung durch die Delegierten der Verbandsversammlung des Ruhrverbands, die damit der Empfehlung des Verbandsrats folgten. Wenige Tage vor Weihnachten gab auch das NRW-Umweltministerium grünes Licht, so dass die Übernahme der Gewässerunterhaltungspflicht mit der Unterzeichnung der Dokumente im Fröndenberger Rathaus unmittelbar wirksam werden konnte.
Für die Stadt Fröndenberg bietet die Übernahme der Gewässerunterhaltung durch den Ruhrverband die Chance, das eigene Personal in Zeiten des Fachkräftemangels zu entlasten und gleichzeitig die gesetzeskonforme Wahrnehmung der Aufgaben zu sichern. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Ruhrverband als Körperschaft des öffentlichen Rechts für Leistungen, die er im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben hoheitlich erbringt, nicht umsatzsteuerpflichtig ist. Auch die Förderfähigkeit von Gewässerentwicklungsmaßnahmen bleibt erhalten. Bei der Bündelung der verschiedenen wasserwirtschaftlichen Aufgaben kann der Verband auf die Expertise sämtlicher Fachabteilungen zurückgreifen und so Synergien erzielen.
Die ganzheitliche Bewirtschaftung und Entwicklung der Gewässer im Rahmen eines operativen Flussgebietsmanagements bietet viele Möglichkeiten, das Gesamtsystem ökologisch und ökonomisch zu optimieren. In Abstimmung mit der Kommune konzipiert und plant der Ruhrverband Gewässerentwicklungsmaßnahmen und setzt sie um. Dabei werden der Gewässerzustand und die Hochwasserrisiken gemeinsam bewertet und bei der Auswahl der Maßnahmen berücksichtigt. Die Bürgerinnen und Bürger profitieren von einer Aufwertung des Gewässers und einer möglichen Verringerung der Hochwassergefahr. Die Stadt Fröndenberg war, wie viele andere Kommunen im Ruhrverbandsgebiet auch, stark von den Hochwasserereignissen im Juli 2021 betroffen.
Zum Hintergrund:
Gemäß §§ 62 Abs. 1 Nr. 2 und 68 Satz 1 des Landeswassergesetzes (LWG) obliegen den Kommunen die Aufgaben der Gewässerunterhaltung und des Gewässerausbaus für die Gewässer zweiter Ordnung und für sonstige Gewässer in ihrem Gemeindegebiet. Gemäß § 4 Abs. 1 des Ruhrverbandsgesetzes (RuhrVG) kann der Ruhrverband die Aufgaben der Gewässerunterhaltung und -renaturierung von Gebietskörperschaften in seinem Verbandsgebiet übernehmen, wenn darüber beiderseitiges Einvernehmen der verantwortlichen Gremien besteht und das NRW-Umweltministerium als zuständige Aufsichtsbehörde seine Zustimmung gibt. Zuletzt hat der Ruhrverband im Dezember 2024 mit den Bürgermeistern aller Kommunen im Kreis Olpe entsprechende Vereinbarungen unterzeichnet und wird dadurch ab Januar 2026 für rund 1.190 Fließgewässerkilometer in Attendorn, Drolshagen, Finnentrop, Kirchhundem, Lennestadt, Olpe und Wenden zuständig sein.
Bildunterschrift (Verwendung honorarfrei bei redaktioneller Berichterstattung, Quelle „Ruhrverband“): Bei der Unterzeichnung der Begleitvereinbarung in Fröndenberg (v.l.): Stefan Betzinger (Fachbereich Bauservice, Stadt Fröndenberg), Günter Freck (Beigeordneter, Stadt Fröndenberg), Prof. Norbert Jardin (Vorstandsvorsitzender, Ruhrverband), Sabina Müller (Bürgermeisterin, Stadt Fröndenberg), Carolin-Beate Fieback (Personalvorständin, Ruhrverband), Christoph Gerbersmann (Finanzvorstand, Ruhrverband), Dr. Daniel Teschlade (Abteilungsleiter Flussgebietsmanagement, Ruhrverband).