Günter Freck, Beigeordneter und Kämmerer der Stadt Fröndenberg/Ruhr, erläuterte anschaulich, was ab dem ersten Januar 2025 aufgrund der Grundsteuerreform gilt. Er verdeutlichte seinen Vortrag mit vielen Beispielen und ging ausführlich auf Fragen der Bürgerinnen und Bürger ein.
Zu Beginn ging Günter Freck noch einmal darauf ein, warum es eigentlich zu dieser Reform gekommen war und kam kurz auf das grundlegende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu sprechen, in dem das Gericht der Bundesregierung den Auftrag, eine Reform auf den Weg zu bringen, erteilt hatte. Danach folgte ein blick auf die Rechtsgrundlagen der Reform, sowohl im Bundes- als auch im Landesrecht des Landes Nordrhein-Westfalen. Danach ging er den Fragen nach: Wie wird die Reform hier vor Ort umgesetzt und was bedeutet das für die Bürgerinnen und Bürger?
Hier stehen die Informationen noch einmal zum Download bereit:
Weitere Informationen des DStGB zur Grundsteuerreform:
Für Fragen gibt es eine eigens dafür eingerichtete E-Mailadresse: Grundsteuerbescheid@froendenberg.de.
Als Ansprechpartner stehen im städtischen Team Finanzen Herr Wiggers, Tel. 02373 976-412 und Frau Beckmann, Tel. 02373 976-413 zur Verfügung.Die Präsentation hierzu können Sie sich als PDF-Datei herunterladen: