Schiedsamt bei der Stadt Fröndenberg/Ruhr
Das Schiedsamt im Bezirk II ist mit Ablauf des 30. Juni 2026 neu zu besetzen. Dieser Schiedsamtsbezirk umfasst die Ortsteile Altendorf, Ardey, Dellwig, Frömern, Langschede, Ostbüren und Strickherdicke. Der Schiedsmann/die Schiedsfrau des neu zu besetzenden Bezirkes II ist gleichzeitig Vertreter/Vertreterin für den Schiedsamtsbezirk I.
Gemäß § 2 Abs. 2 SchAG NW kann zur Schiedsperson niemand gewählt werden,
wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
wer unter Betreuung steht.
Gemäß § 2 Abs. 3 und Abs. 4 SchAG NW soll zur Schiedsperson niemand gewählt werden,
wer das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat,
wer in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat,
wer durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist,
wer das 75. Lebensjahr vollendet hat.
Die Schiedsperson wird vom Rat der Stadt Fröndenberg/Ruhr für die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können ihre Bewerbung bis zum 30.04.2026 schriftlich an die Stadt Fröndenberg/Ruhr, Fachbereich 1 / Zentrale Dienste, Bahnhofstraße 2, 58730 Fröndenberg/Ruhr oder per E-Mail an wahlen@froendenberg richten.
Dazu sind folgende Angaben zur Person erforderlich:
Name, ggf. Geburtsname, Vorname(n), Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Beruf / Stand, Telefonnummer und E-Mail-Adresse