Bildung und Teilhabe

Seit dem 1. April 2011 können Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen Einkommen mit dem Bildungs- und Teilhabepaket gefördert und unterstützt werden. Sie sollen nicht von Kultur, Sport und Freizeit, Mittagessen, Ausflügen und Klassenfahrten, Schülerfahrkosten und Lernförderung ausgeschlossen sein, nur weil das Geld nicht reicht. 

 

Ab dem 01.08.2022 können die Leistungen noch einfacher geltend gemacht werden:
Leistungsberechtigte erhalten durch Ihren Leistungsträger die "UpdateCard Ich 2.0" im Scheckkartenformat. Diese wird zur Wahrnehmung der Angebote beim Anbieter (z. B. Schule, Kita, Caterer, Verein) vorgelegt.

 

Wer hat Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket?

Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld vom Jobcenter erhalten, finden Sie weitergehende Informationen und die Antragsvordrucke auf den Internetseiten des Jobcenters Kreis Unna. Ihren Antrag richten Sie an Ihr zuständiges Jobcenter.

Wer Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, Grundsicherung bei Erwerbsminderung oder Asylbewerberleistungen bezieht, wendet sich an den Kreis Unna.

 

Welche Leistungen können übernommen werden?

  • Mittagessen in Schule/Kita oder bei der Kindertagespflegeperson

  • Klassenfahrten und Tagesausflüge der Kita/Schule

  • erforderliche Nachhilfe

  • max. 15,00 € pro Monat für soziale und kulturelle Teilhabe (Mitgliedsbeiträge, Unterricht in künstlerischen Fächern, Freizeiten)

Zusätzlich erhalten Schulkinder einen pauschalen Betrag für den Schulbedarf im August (100,00 €) und im Februar (50,00 €).

Kontakt

Frau Becker

Rathaus 1
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
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