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- 001 Ruhrstraße 9 58730 Fröndenberg/Ruhr
Martina
Gutzeit
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Montag
08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
- M.Gutzeit@froendenberg.de
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Es ist möglich, in Gebäuden auf einem Grundstück Teileigentum zu bilden.
Das Teileigentum bedarf einer grundbuchlichen Sicherung.
Das Teileigentum kann nur in das Grundbuch eingetragen werden, wenn durch die Bauaufsichtsbehörde bescheinigt wird, dass die Teileigentumseinheiten in sich abgeschlossen sind. Zuständige Bauaufsichtsbehörde für Fröndenberg ist die Abteilung für Bauordnung des Kreises Unna.
Bei gegebener Abgeschlossenheit erhalten Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Zur Erlangung der Bescheinigung benötigen Sie einen Lageplan, eine Grundrisszeichnungen sowie Nutzflächenberechnungen , in denen die Zugehörigkeit der einzelnen Räume, Garagen und Stellplätze eindeutig (z. B. durch Ziffern, Buchstaben ...) gekennzeichnet sind. Weitere Informationen erhalten Sie durch beim Kreis Unna, Fachbereich Bauen - Abteilung für Bauordnung -, Tel. 02303/27-0.
Kontakt
Frau Gutzeit
Ruhrstraße 9
58730 Fröndenberg/Ruhr
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Montag: | 08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr |
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