- Anschrift
- 001 Ruhrstraße 9 58730 Fröndenberg/Ruhr
Bianca
Humrich
Montag bis Mittwoch Donnerstag Freitag
Montag
08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
- B.Humrich@froendenberg.de
Anliegerbescheinigung
Die Anliegerbescheinigung, auch Anliegerauskunft genannt, beschreibt die Anfrage an die zuständige Behörde, ob für ein im Stadtgebiet befindliches Grundstück Erschließungs- und/oder Straßenbaubeiträge nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Fröndenberg/Ruhr vom 08.06.1988 und/oder Beiträge nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) ausstehen.
Sie dient der besseren finanziellen Planbarkeit von Grundstücks- und Immobilienkäufen.
Soweit der Antrag nicht von dem/der Eigentümer/in gestellt wird, benötigt der/die Antragsteller/in eine schriftliche Vollmacht oder Einverständniserklärung des Eigentümers/der Eigentümerin des entsprechenden Objektes.
Für diese Bescheinigung bzw. Auskunft wird gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Fröndenberg/Ruhr eine Verwaltungsgebühr erhoben.
Kontakt
Frau Humrich
Ruhrstraße 9
58730 Fröndenberg/Ruhr
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