Anliegerbescheinigung

Die Anliegerbescheinigung, auch Anliegerauskunft genannt, beschreibt die Anfrage an die zuständige Behörde, ob für ein im Stadtgebiet befindliches Grundstück Erschließungs- und/oder Straßenbaubeiträge nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Fröndenberg/Ruhr vom 08.06.1988 und/oder Beiträge nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) ausstehen.

 

Sie dient der besseren finanziellen Planbarkeit von Grundstücks- und Immobilienkäufen.

 

Soweit der Antrag nicht von dem/der Eigentümer/in gestellt wird, benötigt der/die Antragsteller/in eine schriftliche Vollmacht oder Einverständniserklärung des Eigentümers/der Eigentümerin des entsprechenden Objektes.

 

Für diese Bescheinigung bzw. Auskunft wird gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Fröndenberg/Ruhr eine Verwaltungsgebühr erhoben.

Kontakt

Frau Humrich

Rathaus 2
Ruhrstraße 9
58730 Fröndenberg/Ruhr
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
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