Asylbewerberleistungsgesetz

Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt die Leistungen für Personen, die keinen verfestigten Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland haben und sich typischerweise nur vorübergehend hierzulande aufhalten. Sie erhalten finanzielle Hilfen nach dem AsylbLG, sofern sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können.

 

Personenkreis

  • Asylbewerber im laufenden Asylverfahren

  • Asylbewerber mit Duldung nach negativem Abschluss des Asylverfahrens, die aus humanitären oder völkerrechtlichen Gründen nicht in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden können

  • Personen mit Aufenthaltsbefugnis, bzw. Aufenthaltserlaubnis, aus humanitären Gründen

 

Voraussetzungen für den Leistungsbezug

  • Gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland

  • Wohnsitznahme ist auf die Stadt Fröndenberg/Ruhr beschränkt oder

  • Zuweisung zur Stadt Fröndenberg/Ruhr durch die Bezirksregierung Arnsberg im Rahmen des Asylverfahrens

  • Ggf. vorhandenes Vermögen ist aufgebraucht, bevor die Hilfe einsetzt
     

Leistungsumfang

  • Maßgebender Regelsatz

  • Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung

  • Krankenhilfe bei akuten Erkrankungen

  • Leistungen für einmalige Bedarfe, z. B. Schwangerschaftsausstattung

  • Leistungen für Bildung und Teilhabe, z.B. Schulbedarf

 

Sie benötigen die folgenden Unterlagen

  • Antrag auf Leistungen nach dem AsylbLG (wird bei der persönlichen Vorsprache ausgehändigt)

  • Ausweisersatz, wenn vorhanden (Ankunftsnachweis, BÜMA, Aufenthaltsgestattung, Duldung, Nationalpass mit Aufenthaltserlaubnis)

  •  Kontoauszüge der letzten drei Monate, sofern ein Konto vorhanden ist

  • Vermögensnachweise (z.B. Sparbuch, Wertpapiere, Bargeld, Lebensversicherungen)

  • Einkommensnachweise (z.B. Lohn-/Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, Unterhalt)

  • Ggf. Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen, Nachweise über bisherige Aufenthaltsorte (z.B. Meldebescheinigung)

 

Ob Sie leistungsberechtigt sind und welche Unterlagen benötigt werden, können Sie im persönlichen Gespräch mit Ihrer Ansprechpartnerin klären.
 

Kontakt

Frau Knoblich

Rathaus 1
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr

Herr Wehn

Rathaus 1
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr
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Tag
Montag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
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Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
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