Bauaktenauskünfte

Eine Einsicht in Bauakten, auch Hausakten genannt, kann unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden.

Hierfür muss in der Regel ein berechtigtes Interesse vorliegen. Dieses ist im Regelfall bei dem/der Eigentümer/in bzw. einer von ihm/ihr schriftlich bevollmächtigten Person gegeben.

 

Gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Fröndenberg/Ruhr vom 13.12.2013 können kostenpflichtig Kopien und Vervielfältigungen sowie digitale Dokumente angefertigt werden.

 

Wenn Sie persönlich vor Ort Einsicht in eine Bauakte nehmen möchten, wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Kontakt

Frau Humrich

Rathaus 2
Ruhrstraße 9
58730 Fröndenberg/Ruhr
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
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