Bauaktenauskünfte

Eine Einsicht in Bauakten, auch Hausakten genannt, kann unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden.

Hierfür muss in der Regel ein berechtigtes Interesse vorliegen. Dieses ist im Regelfall bei dem/der Eigentümer/in bzw. einer von ihm/ihr schriftlich bevollmächtigten Person gegeben.

 

Gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Fröndenberg/Ruhr vom 13.12.2013 können kostenpflichtig Kopien und Vervielfältigungen sowie digitale Dokumente angefertigt werden.

 

Wenn Sie persönlich vor Ort Einsicht in eine Bauakte nehmen möchten, wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.

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