Blindengeld

Die Hilfe nach dem Landesblindengeldgesetz ist zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen bestimmt. Die Leistungen werden vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster bewilligt und unmittelbar an die Hilfeempfänger/innen gezahlt. 

Sie können die Leistungen auch online beantragen: Serviceportal des LWL

 

Die Stadt Fröndenberg/Ruhr ist den betroffenen Personen bei der Antragstellung behilflich.

Anträge werden im Fachbereich 2 Bürgerservice vorgehalten.

 

GHBG
Landessehschwachenhilfe

Kontakt

Frau Keitmann

Rathaus 1
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
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