Fischereischein (nur mit Termin)

Achtung: Digitalisierte Fischereischeinverwaltung ab dem 01. Juli 2026

 

Ab dem 1. Juli 2026 führt Nordrhein-Westfalen, und somit auch die Stadt Fröndenberg/Ruhr, den digitalen Fischereischein ein. Er ersetzt das Papierdokument durch moderne, fälschungssichere elektronische Lösungen.

Wichtige Fakten zum digitalen Fischereischein in Fröndenberg/Ruhr: 

  • Formate: Der Schein ist als fälschungssichere Scheckkarte mit NFC-Chip oder als digitales Zertifikat auf dem Smartphone verfügbar. 

  • Beantragung: Der digitale Fischereischein kann rund um die Uhr online beantragt werden, wodurch Behördengänge entfallen.

Neben dem Online-Antrag bleibt weiterhin der Antrag über die örtliche Behörde möglich, um einen neuen Fischereischein zu erhalten. Die Vorlage des bisherigen Fischereischeines im Original oder des Prüfungsergebnisses wird hierfür benötigt.

  • Gültigkeit: Der neue Fischereischein wird auf Lebenszeit ausgestellt.

  • Fischereiabgabe: Die Fischereiabgabe bleibt weiterhin jährlich oder für fünf Jahre zahlbar.

  • Bestehende Scheine: Aktuelle Papierscheine behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum und müssen danach einmalig bei der örtlich zuständigen Behörde in das digitale Format umgetauscht werden.

  • Sonderfischereischein: Der Antrag auf Erteilung eines "Fischereischeins" mit Begleitung" (früher “Sonderfischereischein”) kann künftig ausschließlich nur über einen Onlinedienst oder beim Landesamt direkt gestellt werden. Eine Beantragung bei der Unteren Fischereibehörde oder den Bürgerämtern ist nicht mehr möglich.

  • Wegfall des Jugendfischereischeins: Ab dem 01.07.2026 wird kein gesonderter Jugendfischereischein mehr ausgestellt. Kinder und Jugendliche zwischen zehn und einschließlich 15 Jahren dürfen dann unter Aufsicht einer volljährigen Person mit gültigem Fischereischein die Fischerei ausüben. 

  • Kontrolle: Die Kontrolleure der amtlichen Fischerei erhalten eine App zur schnellen Prüfung der Echtheit.

  • Überregional: Ein digitaler Fischereischein aus NRW wird auch in anderen Bundesländern als gültiger Nachweis anerkannt. 

 

 

Erteilung eines Fischerscheines auf Lebenszeit

Gebühr bei Vorsprache bei der Stadt Fröndenberg/Ruhr: 30,00 €

Gebühr bei Online-Beantragung:                                       18,00 €

Ausstellung eines Ersatzes für den Scheckkarten-Fischereischein

Gebühr bei Vorsprache bei der Stadt Fröndenberg/Ruhr: 30,00 €

Gebühr bei Online-Beantragung:                                       18,00 €

Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 5 Jahre

Gebühr bei Vorsprache bei der Stadt Fröndenberg/Ruhr: 50,00 €

Gebühr bei Online-Beantragung:                                       42,00 €

Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für ein Kalenderjahr

Gebühr bei Vorsprache bei der Stadt Fröndenberg/Ruhr: 22,00 €

Gebühr bei Online-Beantragung:                                       14,00 €

Erteilung eines Jahresfischereischeines (Ausländerfischereischein)

Gebühr bei Vorsprache bei der Stadt Fröndenberg/Ruhr:  32,00 €

Gebühr bei Online-Beantragung:                                        20,00 €

siehe Gebühren

Angeln

Kontakt

Frau Franz

Rathaus 1
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr

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Dienstag:08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 17:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr
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Frau Koschick

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