Fischereischein (nur mit Termin)

Achtung: Digitalisierte Fischereischeinverwaltung ab dem 01. Juli 2026

 

Ab dem 1. Juli 2026 führt Nordrhein-Westfalen, und somit auch die Stadt Fröndenberg/Ruhr, den digitalen Fischereischein ein. Er ersetzt das Papierdokument durch moderne, fälschungssichere elektronische Lösungen.

Wichtige Fakten zum digitalen Fischereischein in Fröndenberg/Ruhr: 

  • Formate: Der Schein ist als fälschungssichere Scheckkarte mit NFC-Chip oder als digitales Zertifikat auf dem Smartphone verfügbar. 

  • Beantragung: Der digitale Fischereischein kann rund um die Uhr online beantragt werden, wodurch Behördengänge entfallen.

Neben dem Online-Antrag bleibt weiterhin der Antrag über die örtliche Behörde möglich um einen neuen Fischereischein zu erhalten.

  • Gültigkeit: Der neue Fischereischein wird auf Lebenszeit ausgestellt.

  • Fischereiabgabe: Die Fischereiabgabe bleibt weiterhin jährlich oder für fünf Jahre zahlbar.

  • Bestehende Scheine: Aktuelle Papierscheine behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum und müssen danach einmalig bei der örtlich zuständigen Behörde in das digitale Format umgetauscht werden.

Die Vorlage des alten Fischereischeines im Original oder das Fischereizeugnis wird hierfür benötigt. 

Der bisherige Jugendfischereischein soll im Sinne der Endbürokratisierung abgeschafft werden: Kinder und Jugendliche zwischen zehn und einschließlich 15 Jahren können die Fischerei einfach in Begleitung einer Inhaberin bzw. eines Inhabers eines Fischereischeins ausüben. 

  • Kontrolle: Die Kontrolleure der amtlichen Fischerei erhalten eine App zur schnellen Prüfung der Echtheit.

  • Überregional: Ein digitaler Fischereischein aus NRW wird auch in anderen Bundesländern als gültiger Nachweis anerkannt. 

Weitere Infos in Kürze hier!

Informationen rund um den Fischereischein bis zum 30.06.2026

Bis zur vollständigen Einführung des digitalen Fischereischeins gelten die bisherigen Regelungen, bei denen der Fischereischein persönlich beim Bürgerbüro in Fröndenberg/Ruhr beantragt bzw. verlängert werden muss. 

Hierbei ist zwischen dem Jugendfischereischein und dem Fischereischein für Personen über 16 Jahre zu unterscheiden. Der Jugendfischereischein kann von Jugendlichen im Alter von 10 – 16 Jahren erworben werden. Der Jugendfischereischein wird als Jahresfischereischein ausgestellt. Der Fischereischein für erwachsene Personen wird entweder für ein oder fünf Jahre ausgestellt. Voraussetzung für die Erteilung ist der Nachweis der erfolgreich abgelegten Fischerprüfung.                                                Hinweis: Die Fischerprüfung wird bei der Unteren Fischereibehörde des Kreises Unna abgenommen. Die Vorbereitung auf diese Prüfung wird in Fröndenberg/Ruhr durch die Angelsportvereine (siehe Auflistung unter Vereine) durchgeführt. Weitere Informationen zur Fischereiprüfung erteilt der Fischereiverband NRW.

 

1. Jahresfischereischein für Jugendliche (zwischen 10 und 16 Jahren)

  

a) Erstausstellung:

  •  
    • 1 aktuelles Lichtbild
    • Gebühr: 8,00 €

b) Verlängerung:

  •  
    • Vorlage des bisherigen Jugendfischereischeines
    • Gebühr: 8,00 €

2. Jahresfischereischein für Erwachsene

a) Erstausstellung:

  •  
    • Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses
      (Prüfung ab 14 Jahren möglich)
    • 1 aktuelles Lichtbild
    • Gebühr: 16,00 €

b) Verlängerung:

  •  
    • Vorlage des Jahresfischereischeines
    • Gebühr: 16,00 €

3. Fünfjahresfischereischein für Erwachsene

a) Erstausstellung:

  •  
    • Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses
      (Prüfung ab 14 Jahren möglich)
    • 1 aktuelles Lichtbild
    • Gebühr: 48,00 €

b) Verlängerung:

  •  
    • Vorlage des Fünfjahresfischereischeines
    • Gebühr: 48,00 €

siehe Gebühren

Angeln

Kontakt

Frau Franz

Rathaus 1
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 17:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr
Samstag:Jeden ersten Samstag 10:00 - 12:00 Uhr

Nutzen Sie bitte die Online-Terminvereinbarung (speziell für die Samstage), um einen für Sie passenden Termin abzustimmen.

Frau Jansen-Schäfer

Rathaus 1
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 17:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr
Samstag:Jeden ersten Samstag 10:00 - 12:00 Uhr

Nutzen Sie bitte die Online-Terminvereinbarung (speziell für die Samstage), um einen für Sie passenden Termin abzustimmen.

Frau Rautert

Rathaus 1
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 17:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr
Samstag:Jeden ersten Samstag 10:00 - 12:00 Uhr

Nutzen Sie bitte die Online-Terminvereinbarung (speziell für die Samstage), um einen für Sie passenden Termin abzustimmen.

Frau Verhasselt

Rathaus 1
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 17:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr
Samstag:Jeden ersten Samstag 10:00 - 12:00 Uhr

Nutzen Sie bitte die Online-Terminvereinbarung (speziell für die Samstage), um einen für Sie passenden Termin abzustimmen.

Frau Koschick

Rathaus 1
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 17:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr
Samstag:Jeden ersten Samstag 10:00 - 12:00 Uhr

Nutzen Sie bitte die Online-Terminvereinbarung (speziell für die Samstage), um einen für Sie passenden Termin abzustimmen.

×