Fischereischein

Fischereischeine können beim Bürgerbüro beantragt und erworben werden.

Hierbei ist zwischen dem Jugendfischereischein und dem Fischereischein für Personen über 16 Jahre zu unterscheiden.

Der Jugendfischereischein kann von Jugendlichen im Alter von 10 - 16 Jahren erworben werden. Jugendliche ab 14 Jahren mit bestandener Fischerprüfung können jedoch schon den Fischereischein für Erwachsene erwerben.

Das Angeln darf von Jugendfischereischeininhabern nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers ausgeübt werden.

Der Jugendfischereischein wird als Jahresfischereischein ausgestellt. Der Fischereischein für erwachsene Personen wird entweder für ein oder für fünf Jahre ausgestellt.

Voraussetzung für die Erteilung ist der Nachweis der erfolgreich abgelegten Fischerprüfung.

Hinweis:

Die Fischerprüfung wird bei der Unteren Fischereibehörde des Kreises Unna abgenommen. Die Vorbereitung auf diese Prüfung wird in Fröndenberg/Ruhr durch die Angelsportvereine (siehe Auflistung unter Vereine) durchgeführt. Weitere Informationen zur Fischereiprüfung erteilt der Fischereiverband NRW.

1. Jahresfischereischein für Jugendliche (zwischen 10 und 16 Jahren)

  

a) Erstausstellung:

  •  
    • 1 aktuelles Lichtbild
    • Gebühr: 8,00 €

b) Verlängerung:

  •  
    • Vorlage des bisherigen Jugendfischereischeines
    • Gebühr: 8,00 €

2. Jahresfischereischein für Erwachsene

a) Erstausstellung:

  •  
    • Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses
      (Prüfung ab 14 Jahren möglich)
    • 1 aktuelles Lichtbild
    • Gebühr: 16,00 €

b) Verlängerung:

  •  
    • Vorlage des Jahresfischereischeines
    • Gebühr: 16,00 €

3. Fünfjahresfischereischein für Erwachsene

a) Erstausstellung:

  •  
    • Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses
      (Prüfung ab 14 Jahren möglich)
    • 1 aktuelles Lichtbild
    • Gebühr: 48,00 €

b) Verlängerung:

  •  
    • Vorlage des Fünfjahresfischereischeines
    • Gebühr: 48,00 €

siehe Gebühren

Angeln

Kontakt

Frau Franz

Rathaus 1
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 17:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr

Frau Jansen-Schäfer

Rathaus 1
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 17:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr

Frau Rautert

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Dienstag:08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 17:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr

Frau Schluck

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Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
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Freitag:08:00 - 12:00 Uhr

Frau Verhasselt

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Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 17:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr

Frau Wulf

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Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
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Freitag:08:00 - 12:00 Uhr
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