Gewerbeangelegenheiten

Gewerbeanmeldung

Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit in Fröndenberg ist nach der Gewerbeordnung mit einer Gewerbeanmeldung anzuzeigen. Die Anzeige muss kurzfristig und zeitnah erfolgen.

 

Gewerbeummeldung

Die Verlegung, Erweiterung oder Änderung der Tätigkeit muss ebenfalls mit einer entsprechenden Gewerbeanzeige (Gewerbeummeldung) mitgeteilt werden.

 

Gewerbeabmeldung

Die Aufgabe oder Verlegung eines Betriebes in eine anderen Zuständigkeitsbereich ist mit einer Gewerbeabmeldung mitzuteilen.

 

Spielhallenerlaubnis

Die Eröffnung oder Übernahme einer Spielhalle ist durch die entsprechenden Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages und des NRW-Ausführungsgesetzes an die Erteilung einer Spielhallenkonzession gebunden. Auch das Aufstellen von Spielgeräten ist erlaubnispflichtig.

 

Gaststättenerlaubnis

Die Eröffnung oder Übernahme einer Gaststätte ist durch die Vorschriften des Gaststättengesetzes an die Erteilung einer Konzession gebunden.
Zum Ausschank von alkoholischen Getränken und zur Ausgabe von Speisen anlässlich einer vorübergehenden, aus besonderem Anlass durchzuführenden Veranstaltung, ist eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz erforderlich.

 

Reisegewerbekarte

Der Handel von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen sowie von unterhaltenden Tätigkeiten im Reisegewerbe erfordert die Beantragung einer Reisegewerbekarte.

Gewerbeanmeldung: 26,00 €

Gewerbeummeldung: 26,00 €

Gewerbeabmeldung: gebührenfrei

Entscheidung über die glücksspielrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle:

50 bis 5.000 €

Gaststättenkonzession: 100 - 1.200 €, bei Objekten von besonders bedeutendem Umfang bis 3.500 €

Gestattung nach § 12 GastG
25 - 200 €

Die Gebühr bemißt sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand.

  • Gewerbeanmeldung:

    Personalausweis oder Reisepass
    ggf. Gewerbeabmeldung vom Zuzugsort
    ggf. Handelsregisterauszug
    ggf. Handwerkskarte
    ggf. Erlaubnisbescheid

 

Einzelheiten klären Sie bitte mit den zuständigen Sachbearbeitern.

  • Gewerbeabmeldung:

    Personalausweis
    bestehende Gewerbeanmeldung
    ggf. die unter Gewerbeanmeldung genannten Unterlagen

Für Rückfragen steht Ihnen der zuständige Sachbearbeiter gern zur Verfügung.

  • Spielhallen:

    Personalausweis
    Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (auch für den Ehegatten/in)
    Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (auch für den Ehegatten/in)
    Auskunft in Steuersachen / steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des bisher zuständigen Finanzamtes
    Drei Bauzeichnungen / Lagepläne aller Betriebsräume inkl. Sanitärräume
    Miet-, Pacht- bzw. Kaufvertrag in Kopie
    ggf. Erlaubnis zur Aufstellung von Geldspielgeräten

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Sachbearbeiter.

  • Gaststätten:

    Personalausweis
    Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (auch für den Ehegatten/in)
    Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (auch für den Ehegatten/in)
    Auskunft in Steuersachen / steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des bisher zuständigen Finanzamtes
    Unterrichtsnachweis gem. § 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG (Teilnahmebescheinigung über eine Seminarveranstaltung der IHK)
    Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (Teilnahmebescheinigung des Gesundheitsamtes)
    Zwei Bauzeichnungen / Lagepläne aller Betriebsräume inkl. Sanitärräume
    Miet-, Pacht- bzw. Kaufvertrag in Kopie

Da zur Erlangung einer Gaststättenkonzession ein Antrag erforderlich ist, sollte ein Gesprächstermin mit dem zuständigen Sachbearbeiter vereinbart werden.

  • Reisegewerbekarte

    Personalausweis
    Passbild
    Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (auch für den Ehegatten/in)
    Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (auch für den Ehegatten/in) 
    Auskunft in Steuersachen / steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des bisher zuständigen Finanzamtes

Da zur Erlangung einer Reisegewerbekarte ein Antrag erforderlich ist, sollte ein Gesprächstermin mit dem zuständigen Sachbearbeiter vereinbart werden.

Kontakt

Frau Langner

Rathaus 1
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr

Herr Fülling

Rathaus 1
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
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