- Anschrift
- 001 Bahnhofstraße 2 58730 Fröndenberg/Ruhr
Nadine
Langner
Öffnungszeiten allgemeine Verwaltung
Montag
08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
- Anschrift
- 001 Bahnhofstraße 2 58730 Fröndenberg/Ruhr
- Telefon
- 02373/976-227
- Fax
- 02373/976-219
- N.Langner@froendenberg.de
Daniel
Fülling
Öffnungszeiten allgemeine Verwaltung
Montag
08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
- Anschrift
- 001 Bahnhofstraße 2 58730 Fröndenberg/Ruhr
- Telefon
- 02373/976-225
- Fax
- 02373/976-219
- D.Fuelling@froendenberg.de
Gewerbeangelegenheiten
Gewerbeanmeldung
Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit in Fröndenberg ist nach der Gewerbeordnung mit einer Gewerbeanmeldung anzuzeigen. Die Anzeige muss kurzfristig und zeitnah erfolgen.
Gewerbeummeldung
Die Verlegung, Erweiterung oder Änderung der Tätigkeit muss ebenfalls mit einer entsprechenden Gewerbeanzeige (Gewerbeummeldung) mitgeteilt werden.
Gewerbeabmeldung
Die Aufgabe oder Verlegung eines Betriebes in eine anderen Zuständigkeitsbereich ist mit einer Gewerbeabmeldung mitzuteilen.
Spielhallenerlaubnis
Die Eröffnung oder Übernahme einer Spielhalle ist durch die entsprechenden Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages und des NRW-Ausführungsgesetzes an die Erteilung einer Spielhallenkonzession gebunden. Auch das Aufstellen von Spielgeräten ist erlaubnispflichtig.
Gaststättenerlaubnis
Die Eröffnung oder Übernahme einer Gaststätte ist durch die Vorschriften des Gaststättengesetzes an die Erteilung einer Konzession gebunden.
Zum Ausschank von alkoholischen Getränken und zur Ausgabe von Speisen anlässlich einer vorübergehenden, aus besonderem Anlass durchzuführenden Veranstaltung, ist eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz erforderlich.
Reisegewerbekarte
Der Handel von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen sowie von unterhaltenden Tätigkeiten im Reisegewerbe erfordert die Beantragung einer Reisegewerbekarte.
Gewerbeanmeldung: 26,00 €
Gewerbeummeldung: 26,00 €
Gewerbeabmeldung: gebührenfrei
Entscheidung über die glücksspielrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle:
50 bis 5.000 €
Gaststättenkonzession: 100 - 1.200 €, bei Objekten von besonders bedeutendem Umfang bis 3.500 €
Gestattung nach § 12 GastG
25 - 200 €
Die Gebühr bemißt sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand.
Gewerbeanmeldung:
Personalausweis oder Reisepass
ggf. Gewerbeabmeldung vom Zuzugsort
ggf. Handelsregisterauszug
ggf. Handwerkskarte
ggf. Erlaubnisbescheid
Einzelheiten klären Sie bitte mit den zuständigen Sachbearbeitern.
Gewerbeabmeldung:
Personalausweis
bestehende Gewerbeanmeldung
ggf. die unter Gewerbeanmeldung genannten Unterlagen
Für Rückfragen steht Ihnen der zuständige Sachbearbeiter gern zur Verfügung.
Spielhallen:
Personalausweis
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (auch für den Ehegatten/in)
Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (auch für den Ehegatten/in)
Auskunft in Steuersachen / steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des bisher zuständigen Finanzamtes
Drei Bauzeichnungen / Lagepläne aller Betriebsräume inkl. Sanitärräume
Miet-, Pacht- bzw. Kaufvertrag in Kopie
ggf. Erlaubnis zur Aufstellung von Geldspielgeräten
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Sachbearbeiter.
Gaststätten:
Personalausweis
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (auch für den Ehegatten/in)
Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (auch für den Ehegatten/in)
Auskunft in Steuersachen / steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des bisher zuständigen Finanzamtes
Unterrichtsnachweis gem. § 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG (Teilnahmebescheinigung über eine Seminarveranstaltung der IHK)
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (Teilnahmebescheinigung des Gesundheitsamtes)
Zwei Bauzeichnungen / Lagepläne aller Betriebsräume inkl. Sanitärräume
Miet-, Pacht- bzw. Kaufvertrag in Kopie
Da zur Erlangung einer Gaststättenkonzession ein Antrag erforderlich ist, sollte ein Gesprächstermin mit dem zuständigen Sachbearbeiter vereinbart werden.
Reisegewerbekarte
Personalausweis
Passbild
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (auch für den Ehegatten/in)
Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (auch für den Ehegatten/in)
Auskunft in Steuersachen / steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des bisher zuständigen Finanzamtes
Da zur Erlangung einer Reisegewerbekarte ein Antrag erforderlich ist, sollte ein Gesprächstermin mit dem zuständigen Sachbearbeiter vereinbart werden.
- Gewerbeordnung (GewO)
- Gaststättengesetz (GastG)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW – AVwGebO NRW)
- Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV)
- Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages (Ausführungsgesetz NRW Glücksspielstaatsvertrag - AG GlüStV NRW)
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(vorübergehender Gaststättenbetrieb)
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Kontakt
Frau Langner
Rathaus 1
Bahnhofstraße 2
58730
Fröndenberg/Ruhr
Tag | |
---|---|
Montag: | 08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30 - 12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 17.00 Uhr |
Freitag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
Herr Fülling
Rathaus 1
Bahnhofstraße 2
58730
Fröndenberg/Ruhr
Tag | |
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Montag: | 08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30 - 12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 17.00 Uhr |
Freitag: | 08.30 - 12.00 Uhr |