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Sascha
Wiggers
Öffnungszeiten allgemeine Verwaltung
Montag
08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
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- 02373/976-412
- Fax
- 02373/976-419
- steuern.abgaben@froendenberg.de
Melina
Beckmann
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Grundsteuer
Grundsteuer
Die Grundsteuer wird auf Grundstücke sowie deren Bebauung erhoben (Grundbesitz). Steuerpflichtig sind Eigentümer, Nießbraucher und Erbbauberechtigte.
Sie kommt der Gemeinde zugute, in welcher das besteuerte Grundstück liegt und ist in der Regel in 4 vierteljährlichen Raten zu zahlen.
Unterschieden wird hierbei zwischen der Grundsteuer A und der Grundsteuer B.
A für agrarische, d.h. der Land- und Forstwirtschaft gewidmete Grundstücke
B für bauliche, d.h. bebaute und bebauungsfähige Grundstücke.
Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt in mehreren Schritten:
Zunächst wird für den Grundbesitz ein Einheitswert vom zuständigen Finanzamt festgelegt und anschließend der Grundsteuermessbetrag ermittelt. Dieser wird sodann der Kommune mitgeteilt. Die Kommune multipliziert den Grundsteuermessbetrag danach mit dem örtlichen Hebesatz. Dieser kann von jeder Kommune durch eine Satzung festgelegt werden, variiert also innerhalb Deutschlands.
Bei Änderungen im Grundbesitz, insbesondere bei zusätzlichen Bebauungen bzw. Abriss bestehender Bebauungen, ist dies dem Finanzamt mitzuteilen. Gegebenenfalls ändert sich darauf folgend der Steuerbetrag zu Beginn des nächsten Jahres.
Eigentumswechsel bei Immobilien
Ein Sonderfall stellt hierbei die Übereignung eines besteuerten Grundstücks dar. Regelmäßig dauert es einige Zeit, bis der Gemeinde die Änderungen der Eigentumslage vom Finanzamt angezeigt werden. In diesem Fall ergeht oftmals bei Jahresbeginn ein Grundsteuerbescheid an den Alteigentümer, obwohl tatsächlich der Neueigentümer steuerpflichtig ist.
Für eine Beschleunigung dieses Verfahrens stehen die Sachbearbeiter im Steueramt zur Verfügung. Bitte setzen Sie sich mit ihnen in Verbindung, wenn eine unkomplizierte Abwicklung des Eigentumswechsels erwünscht ist.
Hebesatz der Grundsteuer in der Stadt Fröndenberg/Ruhr :
Grundsteuer A | Grundsteuer B |
---|---|
443 % | ab 01.01.2025: 993 % 2024: 895 % 2017 - 2023: 695 % |
Kontakt
Herr Wiggers
Rathaus 2
Ruhrstraße 9
58730
Fröndenberg/Ruhr
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Frau Beckmann
Rathaus 2
Ruhrstraße 9
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