Haushaltsplan

 

Der Haushaltsplan der Stadt Fröndenberg/Ruhr für das Haushaltsjahr 2024 wurde auf der Grundlage des "Neuen Kommunalen Finanzmanagements"  (NKF) erstellt. Er enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich

 

  • anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen,
  • entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen sowie
  • notwendigen Verpflichtungsermächtigungen

 

 und ist gegliedert in

 

  • einen Gesamtergebnisplan (Erträge und Aufwendungen),
  • einen Gesamtfinanzplan (Einzahlungen und Auszahlungen) sowie
  • in dazugehörige Teilpläne.

 

Als Teil der Haushaltssatzung bildet der Haushaltsplan die rechtliche Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Stadt Fröndenberg/Ruhr.

 

Mit der Haushaltssatzung werden

  • im Ergebnisplan der Gesamtbetrag der Erträge und Aufwendungen des Haushaltsjahres,
  • im Finanzplan der Gesamtbetrag der Einzahlungen und Auszahlungen sowohl aus laufender Verwaltungstätigkeit als auch aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit des Haushaltsjahres,
  • die vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen (Kreditermächtigungen),
  • die Verpflichtungsermächtigungen,
  • die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und der allgemeinen Rücklage,
  • der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie
  • die Hebesätze für die Grundsteuer A und B und für die Gewerbesteuer

festgesetzt.

 

Der Rat der Stadt Fröndenberg/Ruhr hat in seiner Sitzung am 13.12.2023 die Haushaltssatzung 2024 mit allen Anlagen beschlossen.

 

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wurde im Amtsblatt der Stadt Fröndenberg/Ruhr am 21.02.2024 bekannt gemacht.

 

Hier können Sie sich den aktuellen Haushaltsplan 2024 als PDF-Datei anzeigen lassen.

 

 

 

 

 

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