Jahresabschluss

 

Gemäß § 38 KomHVO hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der in dieser Verordnung enthaltenen Maßgaben aufzustellen.

Der Jahresabschluss besteht aus

 

  • der Ergebnisrechnung,

  • der Finanzrechnung,

  • den Teilrechnungen;

  • der Bilanz und

  • dem Anhang.

 

Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht gemäß § 49 KomHVO beizufügen.

 

Der Rat der Stadt Fröndenberg/Ruhr hat in seiner Sitzung am 25.09.2024 den Jahresabschluss zum 31.12.2023 festgestellt.

 

Nachfolgend können Sie sich den Jahresabschluss zum 31.12.2023 der Stadt Fröndenberg/Ruhr als pdf-Datei herunterladen.

 

 

 

 

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