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Daniel
Fülling
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Schädlingsbekämpfung (Ratten)
Basisinformationen zum Thema „Ratten und deren Bekämpfung“ in Fröndenberg/Ruhr
1. Rattenbekämpfung allgemein
Die Rattenbekämpfung auf öffentlicher Fläche (auch in der Kanalisation) ist im Fröndenberger Stadtgebiet eine ganzjährige Aufgabe des Ordnungsamtes. Seit 2017 hat sich die Rechtslage bei der klassischen Kanalbelegung zur Bekämpfung der Rattenplage jedoch erheblich verändert. Bei der Rattenbekämpfung mit Gift müssen seitdem eine Reihe rechtlicher Rahmen und Gesetze beachtet werden. Hierzu gehören die europaweit gültige Biozid-Verordnung, die Anwendungsbestimmungen für Giftstoffe, das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das Chemikaliengesetz (ChemG) sowie die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Eine der entscheidenden Kriterien ist hierbei, dass die Köder nur so angewendet werden dürfen, dass sie weder mit Wasser in Kontakt kommen noch bei Hochwasser weggespült werden können.
2. Maßnahmen der Stadt Fröndenberg/Ruhr
Die Stadt Fröndenberg/Ruhr war seit Rechtsänderung in 2017 – wie viele andere Kommunen auch – auf der Suche nach einer geeigneten, zielgerichteten und gesetzeskonformen Schädlingsbekämpfung. Die klassische ungeschützte Kanalbelegung durfte nicht fortgeführt werden. Dabei war zu beachten, dass Fachfirmen bzw. Systeme, die auch bei Hochwasser einen Schutz gegen eindringendes Wasser auf den Köder verhindern, bisher entweder nicht verfügbar bzw. erheblich zu teuer waren. Im März 2019 haben mehrere Firmen bei der Stadt Fröndenberg/Ruhr die aktuell verfügbaren Methoden vorgestellt, von denen eine, die mit der Art ihrer Bekämpfung die o.a. Kriterien erfüllt, seitdem für den Einsatz in der Kanalisation zum Einsatz kommt.
Unabhängig hiervon ist eine Schädlingsbekämpfungsfirma seit 2019 beauftragt, partiell zusätzlich Oberflächenbelegungen im gesamten Stadtgebiet bei Befallmeldungen auf öffentlicher Fläche durchzuführen.
Für diese zielgerichtete Rattenbekämpfung hat die Stadt Fröndenberg/Ruhr in den letzten drei Jahren (2019 – 2021) insgesamt fast 50.000,00 € ausgegeben, davon ca. 23.000,00 € in investive Maßnahmen (gesetzeskonforme Kanalköderboxen und Software).
Eine Rattenbekämpfung auf privaten Grundstücken wird durch die Stadt Fröndenberg/Ruhr nicht angeboten. Hierfür sind ausschließlich die jeweiligen Grundstückseigentümer*innen verantwortlich.
3. Maßnahmen zur Vorbeugung
Grundsätzlich gibt es Verhaltensregeln und Maßnahmen, die jeder beachten sollte, um den eigenen Lebensraum für Ratten möglichst unattraktiv zu gestalten.
Hierzu gehört,
- Speise- und Nahrungsmittelreste nicht über die Toilette oder das Spülbecken in die Kanalisation zu entsorgen,
- Speisereste nur im Hausmüll zu entsorgen,
- Müllsäcke erst am Abholtag auf die Straße zu stellen,
- keine organischen Abfälle (auch gekochtes Essen) auf dem offenen Komposthaufen im Garten zu entsorgen (geschlossene Kompostiersysteme),
- Mülleimer in Hof oder Keller oder Wertstoffsäcke („Gelber Sack“) mit Lebensmittelverpackungen, die nicht von Speiseresten befreit sind, nicht „unverriegelt“ liegen zu lassen,
- Fütterung von Haustieren wie Hund, Katze, Vogel, Hamster und anderen Tieren nicht im Freien durchzuführen,
- die ohnehin untersagte Wassergeflügel- und Wildtaubenfütterung zu unterlassen,
- die Vogelwinterfütterung kontrolliert durchzuführen,
- das bewohnte Grundstück von Abfällen und Sperrmüll freizuhalten, um den Ratten keine Nist- und Unterschlupfmöglichkeiten zu bieten,
- offene Tierstallungen und Käfige sauber zu halten,
- öffentliche Müllbehälter nicht für die Hausmüllentsorgung zu benutzen.
4. Rattenbekämpfung im privaten Bereich
Die Pflicht zur Rattenbekämpfung auf privaten Grundstücken obliegt den Eigentümern*innen.
Es wird dringend empfohlen, Fachleute mit der Rattenbekämpfung zu beauftragen. Fachfirmen können z.B. über das Internet oder die Gelben Seiten ermittelt werden.
Sofern tatsächlich mehrere benachbarte Grundstücke betroffen sind, sollte die Bekämpfung abgestimmt erfolgen.
Kontakt
Herr Fülling
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