Standesamt

Bilder vom Trauzimmer im Rathaus
Bilder vom Trauzimmer im Rathaus

 

Angelegenheiten in personenstandsrechtlichen Fällen können ab sofort nur noch  nach vorheriger Terminvereinbarung ( telefonisch oder via Mail) bearbeitet werden.

 

Eheschließungen
- Anmeldung nach vorheriger Terminvereinbarung
- Durchführung von Trauungen
- Erklärungen zur Namensführung 

 

Geburten
- Beurkundung
- Ausstellung der Urkunden
- Namensführung der Kinder

 

Sterbefälle
- Beurkundung
- Ausstellung der Sterbeurkunden

 

Urkundenausstellung
- begl. Abschriften aus dem Familienbuch
- Geburtsurkunden
- Ehe-Urkunden
- Sterbeurkunden

 

Erklärungen zur Namensführung
- Antragsannahme für Behördliche Namensänderungen
- Namensführung der Ehegatten und Kinder
- Namensführung der Spätaussiedler
- Wiederannahme eines früheren Namens


 

Hauptamtliche Standesbeamtin:
M. Leukert
Tel.: 02373/ 976-228
Fax: 02373/ 976-219

 

Stellvertretende Standesbeamte:
A. Jansen-Schäfer
L. Franz 


Für den Start in das gemeinsame Eheglück sind zunächst einige Formalitäten unvermeidlich. Wer heiraten möchte, muss seine Eheschließung beim Standesamt anmelden. Zuständig für die Anmeldung ist das Standesamt, in dessen Bezirk mindestens einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat. Bei mehreren Wohnsitzen haben Sie die Wahlmöglichkeit.

 

Für die Eheschließung selbst ist jedes deutsche Standesamt zuständig. Die Anmeldung zur Eheschließung hat 6 Monate Gültigkeit. Sie können also innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten. Die Anmeldung und Terminabsprache sollte möglichst frühzeitig erfolgen, insbesondere dann, wenn eine Trauung in den Monaten Mai bis August oder im Dezember beabsichtigt ist.

 

Zur Eheschließung gehören bekanntlich „Zwei“. Deshalb sollte die Anmeldung grundsätzlich von beiden Eheschließenden persönlich erfolgen. Ist ein Partner jedoch aus persönlichen oder beruflichen Gründen verhindert, kann die Anmeldung von einem der Eheschließenden allein mit schriftlicher Vollmacht des anderen vorgenommen werden.

 

Bei der Anmeldung der Eheschließung wird der Hochzeitstermin vereinbart. Mit der Terminbestätigung werden weitere Informationen über den Ablauf der Eheschließung erteilt. Das Trauzimmer im Rathaus verfügt über 16 Sitzplätze; die Anwesenheit von zusätzlichen Gästen ist möglich.

 

Auf Wunsch können „Ambiente-Trauungen“ im Kettenschmiedemuseum erfolgen.

Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide Eheschließenden die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen40,- €
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide oder einer der beiden Eheschließenden ausländische Staatsangehörige sind66,- €
Vornahme der Eheschließung, wenn die Anmeldung der Eheschließung bei einem anderen Standesamt erfolgte 40,- €
Erklärung zur Bestimmung des Ehenamens nach Eheschließung21,- €
Erklärung zur Führung eines Doppelnamens21,- €
Eheurkunde10,- €
Weitere gleichzeitig angefertigte Exemplare dieser Urkunden5,- €
Stammbuch (unterschiedliche Ausführungen)18,- - 35,- €
Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten120,- €

 

Nachdem der richtige Partner gefunden ist, werden verschiedene Unterlagen und Dokumente benötigt. Welche Papiere dies sind, hängt vom „Einzelfall“ ab.

Wenn beide Eheschließenden deutsch und volljährig sind und das erste Mal heiraten, werden folgende Unterlagen benötigt :

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • erweiterte Meldebescheinigung (diese bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes)

  • Beglaubigte Kopie des Geburtenregisters (diese bekommen Sie nur bei dem Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat)

Ob weitere Dokumente vorzulegen sind, klären Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt ab.

In allen anderen Fällen sollten Sie sich persönlich beim Standesamt erkundigen. Insbesondere dann, wenn einer der Eheschließenden

  • geschieden oder verwitwet ist,

  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,

  • ein minderjähriges Kind hat,

  • adoptiert ist,

  • im Ausland geschieden wurde,

  • oder wenn die Eheschließenden gemeinsame Kinder haben.

Eheschließung
Heirat
Sterbefall

Kontakt

Frau Leukert

Rathaus 1
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr

Herr Bottlender

Rathaus 1
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr

Frau Jansen-Schäfer

Rathaus 1
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 17:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr
Samstag:Jeden ersten Samstag 10:00 - 12:00 Uhr

Nutzen Sie bitte die Online-Terminvereinbarung (speziell für die Samstage), um einen für Sie passenden Termin abzustimmen.

Frau Franz

Rathaus 1
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 17:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr
Samstag:Jeden ersten Samstag 10:00 - 12:00 Uhr

Nutzen Sie bitte die Online-Terminvereinbarung (speziell für die Samstage), um einen für Sie passenden Termin abzustimmen.

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