- Anschrift
- 001 Bahnhofstraße 2 58730 Fröndenberg/Ruhr
Rolf
Schacht
Öffnungszeiten allgemeine Verwaltung
Montag
08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
- Telefon
- 02373/976-414
- Fax
- 02373/976-419
- stadtkasse@froendenberg.de
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine befristete Erklärung und belegt, dass derzeit keine offenen Forderungen gegen Sie bestehen und Sie sich in der Vergangenheit steuerlich korrekt verhalten haben. Beispielsweise dürfen keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen gegen Sie bestehen.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung kann z. B. im Gaststättengewerbe, Transportunternehmen oder bei der Erteilung öffentlicher Aufträge benötigt werden.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie schriftlich, telefonisch oder auch per E‑Mail bestellen. Wir senden Ihnen die Bescheinigung innerhalb weniger Tage per Post zu. Sie können sie jedoch auch persönlich bei der Stadtkasse abholen.
Bitte beachten Sie, dass für die Unbedenklichkeitsbescheinigung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von derzeit 24,00 € erhoben wird.
Kontakt
Herr Schacht
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr
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