Untersuchungsberechtigungsschein für die Jugendschutzuntersuchung

Treten Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres in ein Beschäftigungsverhältnis ein, müssen sie sich in der Regel einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Damit den Jugendlichen für diese Untersuchungen keine Kosten entstehen, kann ein Untersuchungsberechtigungsschein nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beantragt werden.

Grundsätzlich kann der Untersuchungsberechtigungsschein mithilfe der Online Funktion des Personalausweises online gestellt werden. Unter Untersuchungsberechtigungsschein.de kann ein UBS in wenigen Schritten beantragt werden.

Alternativ ist eine Beantragung im Bürgerbüro möglich.

Zum Erhalt eines Untersuchungsberechtigungsscheines ist die Vorlage eines Lichtbildausweises notwendig. Die Kosten trägt das Kreisjugendamt in Unna. Die Jugendlichen können einen Arzt ihres Vertrauens wählen.

Der Untersuchungsberechtigungsschein wird gebührenfrei ausgestellt.

Bei der Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsscheines ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:

  • Persönliche Vorsprache des Antragstellers oder eines gesetzlichen Vertreters (Elternteil) erforderlich
  • Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)

Kontakt

Frau Franz

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58730 Fröndenberg/Ruhr

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