Wohngeld

Wohngeld ist ein Zuschuss, welcher Mietern (Mietzuschuss) oder Eigenheimbesitzern (Lastenzuschuss) mit geringem Einkommen auf Antrag gewährt werden kann. 

 

Mietzuschuss erhalten Personen, die:

  • Mieter/in einer Wohnung
  • Untermieter/in einer Wohnung
  • mietähnliche Nutzungsberechtigte, insbesondere Inhaber/innen eines mietähnlichen Dauerwohnrechts, einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung, eines dinglichen Wohnrechts
  • Eigentümer/in eines Hauses mit mehr als zwei Wohnungen
  • Bewohner/in eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes oder der entsprechenden Gesetze der Länder

 

sind und diesen Wohnraum selber nutzen.

 

Lastenzuschuss erhalten Personen, die:

  • Eigentümer/in einer Wohnung oder eines Hauses oder
  • Erbbauberechtigt sind
  • ein eigentumsähnliches Dauerwohnrecht, Wohnungsrecht oder einen Nießbrauch innehaben
  • Anspruch auf Bestellung, Übertragung des Eigentums, des Erbbaurechts, des eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts, des Wohnungsrechts oder des Nießbrauchs haben

 

und diesen Wohnraum selbst nutzen. 

 

Ob und ggf. in welcher Höhe ein Wohngeldanspruch besteht hängt von mehreren Faktoren ab. Den Onlineantrag und Informationen hierzu finden Sie hier:

Notwendige Unterlagen

  • Antrag auf Wohngeld
  • Personalausweis oder Pass mit Aufenthaltstitel aller Bewohner
  • Mietvertrag
  • Nachweis der Mietzahlung (z.B. Kontoauszug oder Mietbuch)
  • Vermieterbescheinigung
  • Einkommensnachweise
  • Schwerbehindertenausweis (sofern vorhanden)

 

Individuell können noch weitere Unterlagen benötigt werden, die dann nach Prüfung schriftlich angefordert werden.

Kontakt

Frau Kickermann

Rathaus 1
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 - 13.30 Uhr
Dienstag:08.30 - 13.30 Uhr
Mittwoch:08.30 - 13.30 Uhr
Donnerstag:08.30 - 13.30 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr

Frau Franz

Rathaus 1
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 17:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr
Samstag:Jeden ersten Samstag 10:00 - 12:00 Uhr

Nutzen Sie bitte die Online-Terminvereinbarung (speziell für die Samstage), um einen für Sie passenden Termin abzustimmen.

Frau Rautert

Rathaus 1
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 17:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr
Samstag:Jeden ersten Samstag 10:00 - 12:00 Uhr

Nutzen Sie bitte die Online-Terminvereinbarung (speziell für die Samstage), um einen für Sie passenden Termin abzustimmen.

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