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Dettmann
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Lukaschek
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Offene Ganztagsschule im Primarbereich
Alle drei Fröndenberger Grundschulen bieten ein Angebot der Offenen Ganztagsschule (OGS) an. Diese erweitert den Schulalltag über den regulären Unterricht hinaus und bietet Kindern zusätzliche außerunterrichtliche Bildungs- und Betreuungsmöglichkeiten. Dabei wird der Idee Rechnung getragen, die Schule hin zu einem ganztägigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsort auszurichten. Die OGS ist in Kooperation von Schule und Trägern organisiert.
Die Angebote erfolgen in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern, wie Sportvereinen, der Musikschule und kulturellen Angeboten. Grundlage ist ein gemeinsames pädagogisches Konzept, das jede Schule individuell mit ihrem OGS Träger entwickelt und erstellt.
Die OGS ermöglicht eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und kann die Rückkehr von Elternteilen in das Erwerbsleben erleichtern. Sie kann auch dazu beitragen, soziale Herausforderungen in Familie und Schule zu mindern und bietet Kindern und Familien Unterstützung. Für Kinder bedeutet der Offene Ganztag, neue Erfahrungsräume kennenzulernen und eine Förderung des sozialen Miteinanders.
Es sind freie Spielzeiten, das gemeinsame Mittagessen und die Hausaufgabenbetreuung verankert. Zudem können die Kinder zwischen verschiedenen Arbeitsgruppen wählen, die am Nachmittag durchgeführt werden.
Die OGS ist ein freiwilliges Angebot, für das sich die Eltern jeweils für ein Schuljahr entscheiden. Nach Anmeldung ist die Teilnahme an allen Schultagen verpflichtend.
Zur Mitfinanzierung der Kosten dieses Angebots haben die Eltern einen finanziellen Beitrag zu leisten. Grundlage hierfür ist die aktuellen Satzung der Stadt Fröndenberg/Ruhr über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der „offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ vom 26.02.2013 in der aktuell gültigen Fassung (bis 31.07.2025). Ab dem 01.08.2025 ist eine neue Fassung gültig.
Hieraus ergibt sich der monatlich zu leistende Beitrag nach dem Bruttojahreseinkommen der Eltern:
Jahreseinkommen | Monatlicher Elternbeitrag ab SJ 2024/2025 | Monatlicher Elternbeitrag ab SJ 2025/2026 |
bis 30.000 € | 0,00 € | 0,00 € |
über 30.000 € bis 45.000 € | 60,00 € | 80,00 € |
über 45.000 € bis 70.000 € | 80,00 € | 100,00 € |
über 70.000 € bis 100.000 € | 100,00 € | 120,00 € |
Über 100.000 € | 130,00 € | 150,00 € |
Besuchen mehr als ein Kind einer Familie oder von Personen, die an die Stelle der Eltern treten, gleichzeitig die OGS, so wird für das Geschwisterkind der halbe Elternbeitrag fällig.
Zudem gilt ab 01.08.2025 eine weitere Beitragsermäßigung:
Besuchen ein oder mehrere Kinder einer Familie die OGS und nehmen Geschwisterkinder die Betreuung in einer Kindertagespflege oder Kindertageseinrichtung in Anspruch, so wird für die Kinder in der OGS der halbe Elternbeitrag fällig. Dies gilt nur, sofern für die Kindertagesbetreuung im jeweiligen Schul-/Kindergartenjahr ein Elternbeitrag gezahlt wird, dies ist durch Vorlage des entsprechenden Bescheides nachzuweisen.
Wenn für ein Geschwisterkind die Kindertagesbetreuung aufgrund von § 50 Abs. 1 KiBiZ kostenfrei ist, führt dies nicht zur Halbierung des OGS-Elternbeitrags.
Jahreseinkommen | Monatlicher Elternbeitrag ab SJ 2024/2025 | Monatlicher Elternbeitrag ab SJ 2025/2026 |
bis 30.000 € | 0,00 € | 0,00 € |
über 30.000 € bis 45.000 € | 60,00 € | 80,00 € |
über 45.000 € bis 70.000 € | 80,00 € | 100,00 € |
über 70.000 € bis 100.000 € | 100,00 € | 120,00 € |
Über 100.000 € | 130,00 € | 150,00 € |
Kontakt
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