Ratenzahlung und Stundung

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, eine Forderung zum Fälligkeitstag vollständig zu begleichen, können Sie einen Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung stellen.

 

Den Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung können Sie schriftlich (auch per E-Mail) oder persönlich stellen. Grundsätzlich werden für den Antrag Unterlagen zu Ihren Vermögensverhältnissen, Einkünften und Ausgaben benötigt. Weiterhin sollte der Antrag das Kassenzeichen des Ursprungsbescheides und den von Ihnen gewünschten neuen Zahlungstermin bzw. die beabsichtigte Ratenhöhe, sowie den gewünschten Beginn der Ratenzahlung enthalten. Bitte denken Sie daran, dass bei Stundungen von Beträgen Stundungszinsen berechnet werden können.

 

Eine Stundung kann in begründeten Ausnahmefällen zur Vermeidung einer erheblichen Härte gewährt werden. Diese erhebliche Härte muss aber eine weit größere Härte sein als die wirtschaftliche Härte, die vielfach mit der Pflicht zum Zahlen von Abgaben verbunden ist. Vor Beantragung der Stundung sollten Sie deshalb alle anderen Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft haben. Zumutbare Einschränkungen in der Lebensführung müssen hingenommen werden. Die Höhe der monatlichen Raten sollte an der oberen Grenze Ihrer Leistungsfähigkeit orientiert werden.

 

Wichtig: Sollte der Antrag auf Stundung nach dem Fälligkeitstag bei der Stadt Fröndenberg/Ruhr eingehen, sind die bereits entstandenen Kosten (z. B. Säumniszuschläge, Mahngebühren, Vollstreckungskosten) für den Zeitraum ab Fälligkeitstag bis zum Eingang Ihres Antrags in jedem Fall zu entrichten.

 

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Stundung und Ratenzahlung
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