Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine befristete Erklärung und belegt, dass derzeit keine offenen Forderungen gegen Sie bestehen und Sie sich in der Vergangenheit steuerlich korrekt verhalten haben. Beispielsweise dürfen keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen gegen Sie bestehen.

 

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung kann z. B. im Gaststättengewerbe, Transportunternehmen oder bei der Erteilung öffentlicher Aufträge benötigt werden.

 

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie schriftlich, telefonisch oder auch per E‑Mail bestellen. Wir senden Ihnen die Bescheinigung innerhalb weniger Tage per Post zu. Sie können sie jedoch auch persönlich bei der Stadtkasse abholen.

 

Bitte beachten Sie, dass für die Unbedenklichkeitsbescheinigung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von derzeit 24,00 € erhoben wird.

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