Wohngeld

 

 

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Sinn und Zweck der Wohngeldbewilligung nach dem Wohngeldgesetz ist die wirtschaftliche Sicherung angemessen und familiengerechten Wohnens, wobei sich die Höhe des zu gewährenden Zuschusses u.a. nach den für den Lebensunterhalt bestimmten Einkünften aller zum Haushalt rechnenden Familienmitgliedern richtet. Neben der Ermittlung des monatlichen Familieneinkommens ist für die Berechnung des eventuellen Wohngeldanspruchs die Zahl der zum Haushalt rechnenden Personen, sowie die zu berücksichtigende Miete oder Belastung (bei Wohneigentum) maßgebend.

Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt.

Eine Antragstellung ist online abrufbar 

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich ebenfalls anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen.

Darüber hinaus stehen ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke sowie weitere Informationen zum Thema Wohngeld zur Verfügung.

Formulare zur Antragstellung (Wohngeldantrag, Miet- und Verdienstbescheinigung) sind ebenfalls im Bürgerbüro erhältlich.

Kontakt

Frau Franz

Rathaus 1
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 17:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr
Samstag:Jeden ersten Samstag 10:00 - 12:00 Uhr

Nutzen Sie bitte die Online-Terminvereinbarung (speziell für die Samstage), um einen für Sie passenden Termin abzustimmen.

Frau Rautert

Rathaus 1
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr

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Tag
Montag:08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 17:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr
Samstag:Jeden ersten Samstag 10:00 - 12:00 Uhr

Nutzen Sie bitte die Online-Terminvereinbarung (speziell für die Samstage), um einen für Sie passenden Termin abzustimmen.

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