Briefwahl bei der Stadt Fröndenberg/Ruhr
Ab wann kann in Fröndenberg Briefwahl beantragt werden?
Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
Das Wahlamt der Stadt Fröndenberg/Ruhr empfiehlt, die Wahlbenachrichtigungen abzuwarten. Diese gehen den Fröndenbergerinnen und Fröndenbergern, die bei den Kommunalwahlen wahlberechtigt sind, in der Zeit zwischen dem 16.08.2025 und dem 24.08.2025 zu.
Wer bis zum 24.08.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, jedoch glaubt, bei den Kommunalwahlen wahlberechtigt zu sein, meldet sich bitte beim städtischen Wahlamt.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtig befindet sich der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins inklusive der Briefwahlunterlagen. Diejenigen, die von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen möchten, können den Antrag auszufüllen, persönlich unterschreiben und an die Stadtverwaltung zurücksenden. Dabei kann auch eine abweichende Versandanschrift gewählt werden.
Online-Beantragung
Ab dem 16.08.2025 wird auch wieder der Service des Online-Antrages für die Beantragung der Briefwahlunterlagen angeboten. Hierfür ist unter anderem die Eingabe der jeweiligen Wahlbezirks- und Wählerverzeichnisnummer notwendig, die die Wählerinnen und Wähler der Vorderseite ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen können. Der Online-Antrag ist unter folgendem Link zu erreichen: https://oliwa.kommunale.it/IWS/startini.do?mb=5978012
Briefwahllokal
Für diejenigen Wählerinnen und Wähler, die direkt vor Ort per Briefwahl wählen möchten, ist im Rathaus II, Ruhrstraße 9, im Erdgeschoss rechts, das städtische Briefwahlbüro ab Montag, den 18.08.2025, wie folgt geöffnet:
Montag: 08:00-16:00 Uhr
Dienstag: 08:00-16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 Uhr
Ansprechpartner bei Fragen
Bei allen Fragen rund um die Kommunalwahlen stehen die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamtes, Herr Strathoff, Tel. 02373 976-110, Frau Wiegant, Tel. 02373 976-121, und Herr Oberstein, Tel. 02373 976-127, gerne zur Verfügung.