Briefwahl bei der Stadt Fröndenberg/Ruhr

Ab wann kann in Fröndenberg Briefwahl beantragt werden?

 

Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung

Das Wahlamt der Stadt Fröndenberg/Ruhr empfiehlt, die Wahlbenachrichtigungen abzuwarten. Diese gehen den Fröndenbergerinnen und Fröndenbergern, die bei den Kommunalwahlen wahlberechtigt sind, in der Zeit zwischen dem 16.08.2025 und dem 24.08.2025 zu. 

Wer bis zum 24.08.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, jedoch glaubt, bei den Kommunalwahlen wahlberechtigt zu sein, meldet sich bitte beim städtischen Wahlamt.

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtig befindet sich der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins inklusive der Briefwahlunterlagen. Diejenigen, die von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen möchten, können den Antrag auszufüllen, persönlich unterschreiben und an die Stadtverwaltung zurücksenden. Dabei kann auch eine abweichende Versandanschrift gewählt werden. 

Online-Beantragung

Ab dem 16.08.2025 wird auch wieder der Service des Online-Antrages für die Beantragung der Briefwahlunterlagen angeboten. Hierfür ist unter anderem die Eingabe der jeweiligen Wahlbezirks- und Wählerverzeichnisnummer notwendig, die die Wählerinnen und Wähler der Vorderseite ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen können. Der Online-Antrag ist unter folgendem Link zu erreichen: https://oliwa.kommunale.it/IWS/startini.do?mb=5978012

Briefwahllokal

Für diejenigen Wählerinnen und Wähler, die direkt vor Ort per Briefwahl wählen möchten, ist im Rathaus II, Ruhrstraße 9, im Erdgeschoss rechts, das städtische Briefwahlbüro ab Montag, den 18.08.2025, wie folgt geöffnet:

 

Montag: 08:00-16:00 Uhr

Dienstag: 08:00-16:00 Uhr

Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr

Donnerstag: 08:00-17:00 Uhr

Freitag: 08:00-12:00 Uhr

 

Ansprechpartner bei Fragen

Bei allen Fragen rund um die Kommunalwahlen stehen die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamtes, Herr Strathoff, Tel. 02373 976-110, Frau Wiegant, Tel. 02373 976-121, und Herr Oberstein, Tel. 02373 976-127, gerne zur Verfügung.

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