Grundsteuer- und Gebührenbescheid

Der Grundsteuer- und Gebührenbescheid

 

Der Grundsteuer- und Gebührenbescheid wird regelmäßig einmal jährlich an Eigentümer, Nießbraucher und Erbbauberechtigte verschickt.

 

Er enthält zum Einen die Grundsteuer für das Grundstück und deren Bebauung. Der Grundsteuermessbetrag wird vom Finanzamt ermittelt. Die Gemeinde multipliziert diesen Grundsteuermessbetrag danach mit dem örtlichen Hebesatz, der von jeder Kommune selbst festgelegt wird.

 

Bei der Stadt Fröndenberg/Ruhr liegt dieser Hebesatz:

 

- Grundsteuer A = 340 %

- Grundsteuer B = 895 %.

 

Neben dieser Kommunalsteuer erhebt die Stadt Fröndenberg/Ruhr auch Benutzungsgebühren vom Eigentümer eines Grundstücks. Für diese Geldleistung erhält der Zahlende auch eine konkrete Gegenleistung.

 

Zu diesen Gebühren zählen insbesondere:

- Abfallentsorgungsgebühr

- Straßenreinigungsgebühr

- Schmutzwassergebühr

- Niederschlagswassergebühr

Kommunalsteuer Benutzungsgebühren
Grundbesitzabgaben

Kontakt

Herr Wiggers

Rathaus 2
Ruhrstraße 9
58730 Fröndenberg/Ruhr
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr

Frau Beckmann

Rathaus 2
Ruhrstraße 9
58730 Fröndenberg/Ruhr
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Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
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