Hilfe zum Lebensunterhalt

Sie können Leistungen auf „Hilfe zum Lebensunterhalt“ erhalten, wenn Sie entweder

 

  • unter 15 Jahre alt sind, nicht bei den Erziehungsberechtigten leben und keine Unterstützung der Jugendhilfe erhalten oder
  • volljährig und vorübergehend (mindestens sechs Monate) erwerbsgemindert sind. 

 

Die Feststellung der Erwerbsminderung erfolgt durch den Ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit oder durch den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger.

Lebensunterhalt

Kontakt

Frau Di Maio

Rathaus 1
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr

Öffnungszeiten
Tag
Dienstag:8.30 -12.00 Uhr
Mittwoch:8.30 -12.00 Uhr
Donnerstag:8.30 -12.00 Uhr
Freitag:8.30 -12.00 Uhr

Frau Yildiz

Rathaus 1
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
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