Sozialgesetzbuch XII

Die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII sollen den Leistungsberechtigen die Führung eines Lebens ermöglichen, welches der Würde des Menschen entspricht. Sie sind aufgeteilt in die Leistungsarten „Hilfe zum Leben“ und „Grundsicherung“. Hiermit erhalten Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, finanzielle Unterstützung. Wie hoch diese finanzielle Unterstützung ausfällt, kann so nicht pauschal beantwortet werden, da sie von den individuellen Gegebenheiten des Einzelnen abhängt. Sie berechnet sich grundsätzlich nach

 

  • Regelsätzen
  • Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
  • Mehrbedarfen
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen
  • abzüglich eventuell vorhandenem Einkommen

 

Sie können Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII beantragen, wenn das eigene Einkommen und Vermögen für den Lebensunterhalt nicht ausreicht, sofern die Voraussetzungen zur Antragstellung vorliegen. Ob die Voraussetzungen zur Antragstellung in Ihre Fall vorliegen können Sie selbst zunächst unter den Menüpunkten „Hilfe zum Leben“ und „Grundsicherung“ herausfinden. Gerne sind wir aber auch bereit in einem persönlichen Gespräch Ihre Fragen in Bezug auf die Antragstellung und den Erhalt der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII zu beantworten. 
 

Neben den vorgenannten Hilfen prüft die Stadt Fröndenberg/Ruhr auch den Anspruch auf Wohngeld.

Weitere Hilfeansprüche werden über den Kreis Unna bearbeitet. Beispielsweise:

  • Ausweis/ Pass
  • Auflistung der benötigten Unterlagen wird bei Vorsprache ausgehändigt
Sozialhilfe
Bestattung

Kontakt

Frau Di Maio

Rathaus 1
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr

Öffnungszeiten
Tag
Dienstag:8.30 -12.00 Uhr
Mittwoch:8.30 -12.00 Uhr
Donnerstag:8.30 -12.00 Uhr
Freitag:8.30 -12.00 Uhr

Frau Yildiz

Rathaus 1
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
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