Sozialgesetzbuch XII

Sozialhilfe können Personen erhalten, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Die Aufgabe der Sozialhilfe besteht darin, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu ermöglichen.
Folgende Hilfeansprüche werden durch die Stadt Fröndenberg/Ruhr geprüft: : 

Weitere Hilfeansprüche prüft der Kreis Unna. Beispielsweise:

  • Ausweis/ Pass
  • Auflistung der benötigten Unterlagen wird bei Vorsprache ausgehändigt
Sozialhilfe
Bestattung

Kontakt

Frau Di Maio

Rathaus 1
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr

Öffnungszeiten
Tag
Dienstag:8.30 -12.00 Uhr
Mittwoch:8.30 -12.00 Uhr
Donnerstag:8.30 -12.00 Uhr
Freitag:8.30 -12.00 Uhr

Frau Röller

Rathaus 1
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
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