- Anschrift
- 001 Bahnhofstraße 2 58730 Fröndenberg/Ruhr
Birgit
Ascione
Öffnungszeiten allgemeine Verwaltung
Montag
08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
- Anschrift
- 001 Bahnhofstraße 2 58730 Fröndenberg/Ruhr
- Telefon
- 02373/976-415
- Fax
- 02373/976-419
- stadtkasse@froendenberg.de
Simone
Kötter
Öffnungszeiten allgemeine Verwaltung
Montag
08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
- Anschrift
- 001 Bahnhofstraße 2 58730 Fröndenberg/Ruhr
- Telefon
- 02373/976-416
- Fax
- 02373/976-419
- stadtkasse@froendenberg.de
Martin
Wiegant
Öffnungszeiten allgemeine Verwaltung
Montag
08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
- Anschrift
- 001 Bahnhofstraße 2 58730 Fröndenberg/Ruhr
- Telefon
- 02373/976-421
- Fax
- 02373/976-419
- vollstreckung@froendenberg.de
Mahnwesen und Vollstreckung
Mahnwesen
Falls Sie Ihre Zahlung nicht zum Fälligkeitstermin entrichten, wird automatisch eine Mahnung erstellt und versandt. Wir sind gesetzlich verpflichtet, Ihnen die Kosten für diese Mahnung zu berechnen. Bedenken Sie auch, dass neben der Mahngebühr auch Säumniszuschläge anfallen können. Durch die Nichtbeachtung von Zahlungsterminen entstehen Ihnen also erhebliche Kosten. Daher sollten Sie bei Erhalt einer Mahnung die fälligen Beträge möglichst sofort überweisen.
Mahnung trotz Zahlung?
Wurde Ihnen eine Mahnung zugeschickt, obwohl Sie gezahlt haben, überprüfen Sie bitte erst die Angaben im Verwendungszweck Ihrer Überweisung und nehmen im Anschluss Kontakt zu uns auf (stadtkasse@froendenberg.de bzw. Tel. 02373/976-416).
Die Stadt Fröndenberg/Ruhr benötigt unbedingt das vollständige Kassenzeichen, das Ihnen im Bescheid/Rechnung mitgeteilt wurde. Fehlt diese Angabe, so ist eine korrekte Buchung nicht möglich. Bitte beachten Sie auch, ob Ihnen z. B. aufgrund eines Bank- oder Überweisungsfehlers der Überweisungsbetrag wieder gutgeschrieben wurde.
Vollstreckung
Falls Sie nach Zugang einer Mahnung weiterhin nicht zahlen, müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen weitere erhebliche Unannehmlichkeiten und Kosten entstehen.
Die Vollstreckung umfasst z. B. die Pfändung
beweglicher Sachen einschließlich Kraftfahrzeuge (unter Einsatz der Parkkralle) und deren Versteigerung,
von Konten bei Banken/Geldinstituten oder Einkommen beim Arbeitgeber,
jeglicher anderer verwertbarer Rechte,
in den Grundbesitz (Eintragung von Zwangssicherungshypotheken, Zwangsversteigerungen)
sowie erforderliche Ermittlungen oder die Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft.
Im Rahmen der Vollstreckung entstehen dem Zahlungspflichtigen Pfändungsgebühren und andere Kosten, die zusammen mit der Hauptforderung zwangsweise beigetrieben werden können.
Darüber hinaus führen wir Einziehungsmaßnahmen im Wege der Amts- und Vollstreckungshilfe für andere Kommunen (Städte/Gemeinden, Kreise) und Gläubiger (Industrie- und Handelskammern, Innungen, Betriebskrankenkassen u. a.) nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW durch.
Die allgemeine E-Mail-Adresse der Vollstreckung lautet:
vollstreckung@froendenberg.de
Ersparen Sie sich also durch eine pünktliche Zahlung viel Zeit und Ärger oder sprechen Sie rechtzeitig mit uns, wenn Sie in Zahlungsschwierigkeiten sind.
Wenn Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, können Sie das lästige Überwachen von Zahlungsfristen vermeiden. Wenn Ihr Konto die erforderliche Deckung aufweist, gehören Mahnungen und Vollstreckungen künftig der Vergangenheit an.
Ansprechpartner
Den zuständigen Ansprechpartner entnehmen Sie bitte
bei Fragen zur Zahlung oder Ratenzahlung/Stundung der Mahnung,
bei Fragen zur Vollstreckung der Zahlungsaufforderung durch den Vollziehungsbeamten bzw.
bei Fragen zum Sachverhalt, zu Grund und Höhe der Forderung wenden Sie sich bitte direkt an den Sachbearbeiter, der Ihnen die ursprüngliche Zahlungsaufforderung/Bescheid zugesandt hatte.
Bitte geben Sie bei allen Rückfragen Ihr vollständiges Kassenzeichen an.
Kontakt
Frau Ascione
Rathaus 1
Bahnhofstraße 2
58730
Fröndenberg/Ruhr
Tag | |
---|---|
Montag: | 08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30 - 12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 17.00 Uhr |
Freitag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
Frau Kötter
Rathaus 1
Bahnhofstraße 2
58730
Fröndenberg/Ruhr
Tag | |
---|---|
Montag: | 08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30 - 12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 17.00 Uhr |
Freitag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
Herr Wiegant
Rathaus 1
Bahnhofstraße 2
58730
Fröndenberg/Ruhr
Tag | |
---|---|
Montag: | 08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30 - 12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 17.00 Uhr |
Freitag: | 08.30 - 12.00 Uhr |