Mahnwesen und Vollstreckung

Mahnwesen

 

Falls Sie Ihre Zahlung nicht zum Fälligkeitstermin entrichten, wird automatisch eine Mahnung erstellt und versandt. Wir sind gesetzlich verpflichtet, Ihnen die Kosten für diese Mahnung zu berechnen. Bedenken Sie auch, dass neben der Mahngebühr auch Säumniszuschläge anfallen können. Durch die Nichtbeachtung von Zahlungsterminen entstehen Ihnen also erhebliche Kosten. Daher sollten Sie bei Erhalt einer Mahnung die fälligen Beträge möglichst sofort überweisen. 

 

Mahnung trotz Zahlung?

 

Wurde Ihnen eine Mahnung zugeschickt, obwohl Sie gezahlt haben, überprüfen Sie bitte erst die Angaben im Verwendungszweck Ihrer Überweisung und nehmen im Anschluss Kontakt zu uns auf (stadtkasse@​froendenberg.de bzw. Tel. 02373/976-416).

Die Stadt Fröndenberg/Ruhr benötigt unbedingt das vollständige Kassenzeichen, das Ihnen im Bescheid/Rechnung mitgeteilt wurde. Fehlt diese Angabe, so ist eine korrekte Buchung nicht möglich. Bitte beachten Sie auch, ob Ihnen z. B. aufgrund eines Bank- oder Überweisungsfehlers der Überweisungsbetrag wieder gutgeschrieben wurde.

 

 

Vollstreckung

Falls Sie nach Zugang einer Mahnung weiterhin nicht zahlen, müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen weitere erhebliche Unannehmlichkeiten und Kosten entstehen. 

 

Die Vollstreckung umfasst z. B. die Pfändung

 

  • beweglicher Sachen einschließlich Kraftfahrzeuge (unter Einsatz der Parkkralle) und deren Versteigerung,

  • von Konten bei Banken/Geldinstituten oder Einkommen beim Arbeitgeber,

  • jeglicher anderer verwertbarer Rechte,

  • in den Grundbesitz (Eintragung von Zwangssicherungshypotheken, Zwangsversteigerungen)

 

sowie erforderliche Ermittlungen oder die Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft.

 

Im Rahmen der Vollstreckung entstehen dem Zahlungspflichtigen Pfändungsgebühren und andere Kosten, die zusammen mit der Hauptforderung zwangsweise beigetrieben werden können.

 

Darüber hinaus führen wir Einziehungsmaßnahmen im Wege der Amts- und Vollstreckungshilfe für andere Kommunen (Städte/Gemeinden, Kreise) und Gläubiger (Industrie- und Handelskammern, Innungen, Betriebskrankenkassen u. a.) nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW durch.

 

Die allgemeine E-Mail-Adresse der Vollstreckung lautet:

vollstreckung@froendenberg.de

 

 

Ersparen Sie sich also durch eine pünktliche Zahlung viel Zeit und Ärger oder sprechen Sie rechtzeitig mit uns, wenn Sie in Zahlungsschwierigkeiten sind.

 

Wenn Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, können Sie das lästige Überwachen von Zahlungsfristen vermeiden. Wenn Ihr Konto die erforderliche Deckung aufweist, gehören Mahnungen und Vollstreckungen künftig der Vergangenheit an. 

 

Ansprechpartner

 

Den zuständigen Ansprechpartner entnehmen Sie bitte 

 

  • bei Fragen zur Zahlung oder Ratenzahlung/Stundung der Mahnung,

  • bei Fragen zur Vollstreckung der Zahlungsaufforderung durch den Vollziehungsbeamten bzw.

  • bei Fragen zum Sachverhalt, zu Grund und Höhe der Forderung wenden Sie sich bitte direkt an den Sachbearbeiter, der Ihnen die ursprüngliche Zahlungsaufforderung/Bescheid zugesandt hatte. 

 

Bitte geben Sie bei allen Rückfragen Ihr vollständiges Kassenzeichen an.

Kassen- und Vollstreckungswesen

Kontakt

Frau Ascione

Rathaus 1
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr

Frau Kötter

Rathaus 1
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr

Herr Wiegant

Rathaus 1
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
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