- Anschrift
- 001 Bahnhofstraße 2 58730 Fröndenberg/Ruhr
Linda
Franz
Öffnungszeiten Bürgerbüro Zimmer 1
Montag
08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Samstag
Jeden ersten Samstag 10:00 - 12:00 Uhr
Freitext
Nutzen Sie bitte die Online-Terminvereinbarung (speziell für die Samstage), um einen für Sie passenden Termin abzustimmen.
- Anschrift
- 001 Bahnhofstraße 2 58730 Fröndenberg/Ruhr
- Telefon
- 02373/976-250
- Fax
- 02373/976-259
- L.Franz@froendenberg.de
Anja
Jansen-Schäfer
Öffnungszeiten Bürgerbüro Zimmer 1
Montag
08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Samstag
Jeden ersten Samstag 10:00 - 12:00 Uhr
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- Anschrift
- 001 Bahnhofstraße 2 58730 Fröndenberg/Ruhr
- Telefon
- 02373/976-250
- Fax
- 02373/976-259
- A.Jansen-Schaefer@froendenberg.de
Antje
Rautert
Öffnungszeiten Bürgerbüro Zimmer 1
Montag
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- 001 Bahnhofstraße 2 58730 Fröndenberg/Ruhr
- Telefon
- 02373/976-250
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- 02373/976-259
- A.Rautert@froendenberg.de
Janine
Verhasselt
Öffnungszeiten Bürgerbüro Zimmer 1
Montag
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Dienstag
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Jeden ersten Samstag 10:00 - 12:00 Uhr
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- Anschrift
- 001 Bahnhofstraße 2 58730 Fröndenberg/Ruhr
- Telefon
- 02373/976-250
- Fax
- 02373/976-259
- J.Verhasselt@froendenberg.de
Reisepass (nur mit Termin)
Allgemeine Informationen
Einige Länder außerhalb der EU verlangen bei der Einreise einen gültigen Reisepass. Die Bearbeitung dauert in der Regel vier bis fünf Wochen. Auf Grund hoher Antragszahlen, insbesondere in den Wochen vor den beliebten Reisezeiträumen, kann die Bearbeitungszeit jedoch auch bis zu 8 Wochen betragen.
Aus diesem Grund empfiehlt das Bürgerbüro bereits zum Zeitpunkt der Reiseplanung zunächst das für das Zielland erforderliche gültige Ausweis-/Reisepassdokument und ggf. Visa oder Reisevoranmeldungen zu prüfen (vgl. auch: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes) und eine Reisebuchung erst dann vornehmen, wenn alle erforderlichen Dokumente und Genehmigungen vorliegen. Falls eine Buchung schon vorher vorgenommen wird, liegt das Risiko bei den Reisenden.
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepass (oder eines Personalausweises) erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
das alte Ausweisdokument (im Einzelfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familie notwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Reisepasses (Personalausweises) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Reisepass (Personalausweis) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Der Reisepass ist unabhängig vom Alter auszustellen.
WICHTIG
In besonders eiligen Fällen kann der Reisepass auch im Expressverfahren (sog. Expresspass) bestellt werden. Die Lieferung der Dokumente durch die Bundesdruckerei erfolgt innerhalb von 4 Werktagen (ohne Feiertage und Wochenende), sofern der Reisepass bis 12:00 Uhr beantragt wird.
Sollte diese Frist jedoch nicht ausreichen, kann im Ausnahmefall kurzfristig ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit: 1 Jahr) beantragt werden. Ein vorläufiger Reisepass kann jedoch nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden.
Voraussetzung ist, dass sofort ein Pass benötigt wird und die Ausstellung eines Express-Passes bis zum Reiseantritt nicht mehr möglich ist, hierfür sind zwingend Reiseunterlagen als Nachweis vorzulegen.
Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)
37,50 €
Ausstellung eines Reisepasses nach Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 10 Jahre)
70,00 €
Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 4 Werktage)
69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 4 Werktage)
102,00 €
vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)
26,00 €
Bei der Antragstellung von Minderjährigen ist die Vorlage einer Geburts- oder Abstammungsurkunde erforderlich.
Auf dem Antrag müssen beide Elternteile bzw. die Sorgeberechtigten unterschreiben. Falls die Ehe der Eltern geschieden ist, muss ein Sorgerechtsbeschluss vorgelegt werden.
Kontakt
Frau Franz
Rathaus 1
Bahnhofstraße 2
58730
Fröndenberg/Ruhr
Tag | |
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Montag: | 08:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 17:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Samstag: | Jeden ersten Samstag 10:00 - 12:00 Uhr |
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Frau Jansen-Schäfer
Rathaus 1
Bahnhofstraße 2
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Frau Rautert
Rathaus 1
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