Reisepass

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepass (oder eines Personalausweises) erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
das alte Ausweisdokument (im Einzelfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familie notwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
             1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
             2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
             3. Augen offen und deutlich sichtbar
             4. neutraler Gesichtsausdruck
             5. geschlossene Lippen
             6. einfarbiger Hintergrund

Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Reisepasses (Personalausweises) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Reisepass (Personalausweis) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Der Reisepass ist unabhängig vom Alter auszustellen. 

Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)

  • 37,50 €

Ausstellung eines Reisepasses nach Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 10 Jahre)

  • 70,00 €

Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 3 Werktage)

  • 69,50 €

Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)

  • 102,00 €

vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)

  • 26,00 €

Bei der Antragstellung von Minderjährigen ist die Vorlage einer Geburts- oder Abstammungsurkunde erforderlich.

Auf dem Antrag müssen beide Elternteile bzw. die Sorgeberechtigten unterschreiben. Falls die Ehe der Eltern geschieden ist, muss ein Sorgerechtsbeschluss vorgelegt werden.

Die Zustimmungserklärung finden Sie hier.

Kinderreisepass

Kontakt

Frau Franz

Rathaus 1
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 17:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr

Frau Jansen-Schäfer

Rathaus 1
Bahnhofstraße 2
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Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
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Freitag:08:00 - 12:00 Uhr

Frau Rautert

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Donnerstag:08:00 - 17:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr

Frau Verhasselt

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Frau Wulf

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Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 17:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr
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