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Sascha
Wehn
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Lernmittelerstattung
Grundsätzlich gilt in Nordrhein-Westfalen Lernmittelfreiheit. Das heißt, die Schulen leihen den Schülerinnen und Schülern kostenlos Schulbücher aus. Allerdings müssen sich die Erziehungsberechtigten an den Anschaffungen beteiligen und daher auch eigene Bücher kaufen: Der Elternanteil beträgt derzeit bis zu 1/3 der gesamten Anschaffungskosten.
Wie viel Schulen pro Kopf und Schuljahr für Lernmittel ausgeben dürfen, legt das Schulgesetz (§ 96 SchulG) in sogenannten Durchschnittsbeträgen fest. Da der Bedarf an Schulbüchern je nach Schule und Jahrgangsstufe verschieden ist, variieren die Durchschnittsbeträge und somit auch die Elternanteile.
Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen übernimmt die Stadt Fröndenberg/Ruhr den Eigenanteil der Erziehungsberechtigten für Lernmittel bei Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII.
Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Fröndenberg/Ruhr hat beschlossen, die Empfänger von
- Bürgergeld / Grundsicherung bei Arbeitssuchenden (SGB II),
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII),
- Jugendhilfe
- oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
auch im Schuljahr 2024 / 2025 von der Verpflichtung zur Übernahme des Eigenanteiles bei Lernmitteln zu befreien.
Bitte nutzen Sie das Antragsformular zur Beantragung der Erstattung des Eigenanteiles.
Der Nachweis über die Anspruchsberechtigung (aktueller Leistungsbescheid) und über die bereits getätigte Zahlung (Kassenbon / Kontoauszug) sind unbedingt beizufügen.
Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag sind nicht vom Eigenanteil befreit. Sie können jedoch im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes einen Antrag auf Schulbeihilfe stellen. Weitere Informationen erhalten Sie im Bildungs- und Teilhabepaket.
Kontakt
Herr Wehn
Bahnhofstraße 2
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