Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Leistungen auf „Grundsicherung“ können Sie erhalten, wenn Sie entweder

 

  • die Regelaltersgrenze erreicht haben oder
  • volljährig und dauerhaft erwerbsgemindert sind oder
  • im Eingangs-/ Ausbildungs- oder Arbeitsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung aufgenommen wurden.

 

Die Feststellung der dauerhaften Erwerbsminderung muss durch den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger erfolgen.

Kontakt

Frau Di Maio

Rathaus 1
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr

Öffnungszeiten
Tag
Dienstag:8.30 -12.00 Uhr
Mittwoch:8.30 -12.00 Uhr
Donnerstag:8.30 -12.00 Uhr
Freitag:8.30 -12.00 Uhr

Frau Yildiz

Rathaus 1
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
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