Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Leistungsberechtigt sind Personen, welche die Regelaltersgrenze erreicht haben oder mindestens 18 Jahre alt sind und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Die Feststellung der dauerhaften 
Erwerbsminderung erfolgt durch den zuständigen Rentenversicherungsträger. Auf das Einkommen von unterhaltsverpflichteten Kindern und Eltern wird nur dann zurückgegriffen, wenn deren Jahreseinkommen höher ist als 100.000,00 Euro ist.

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Frau Di Maio

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58730 Fröndenberg/Ruhr

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Mittwoch:8.30 -12.00 Uhr
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Frau Röller

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Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
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