Zahlungsabwicklung (Stadtkasse) und Vollstreckung

Die Zahlungsabwicklung kümmert sich um die Erledigung sämtlicher Kassengeschäfte der Verwaltung. Ein- und Auszahlungen sowie alle bestehenden Forderungen werden überwacht und alle Verbindlichkeiten fristgemäß zur Auszahlung gebracht. Zu leistende Ausgaben tätigt die Zahlungsabwicklung, alle eingehenden Einnahmen werden angenommen und ordnungsgemäß verbucht. 

 

Kommen Sie Ihrer Zahlungspflicht aus einer bestehenden Forderung nicht fristgerecht nach, setzt das Mahnwesen der Stadt Fröndenberg/Ruhr ein. Sie erhalten eine Mahnung, dabei fallen Mahngebühren an. Bleiben Sie uns die Beträge weiterhin schuldig, werden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung eingeleitet. Hierbei fallen neben Mahngebühren auch Vollstreckungskosten an. 

 

Im Zahlungsverkehr liegen nur die Daten zu den fälligen Beträgen vor. Anfragen zu Grund und Höhe der Forderungen (z. B. Steuerpflicht, Veranlagung, Bußgeldbescheid) sind daher direkt an die zuständigen Fachbereiche zu richten.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

 

Stadtkasse

Kontakt

Frau Ascione

Rathaus 1
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr

Frau Kötter

Rathaus 1
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr

Herr Wiegant

Rathaus 1
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
×